Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) - Geschäftsstelle Berlin

Hetz: Entscheidend ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung! (#personaldienstleister)

(Berlin) - Zum WELT-Artikel "Vom Jobcenter in die Zeitarbeit - und wieder zurück?" erklärt Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e. V. (BAP):
"Die zentrale Fragestellung des WELT-Artikels 'Vom Jobcenter in die Zeitarbeit - und wieder zurück?' ob Zeitarbeit für ehemalige Arbeitslose eine vorübergehende Beschäftigung auf dem Weg zu einem Job woanders sei - oder ob Leiharbeit nur eine vorübergehende Unterbrechung der Arbeitslosigkeit sei, hätte das zitierte Bundesarbeitsministerium eigentlich selbst beantworten können, wenn es in die Statistik der Bundesagentur für Arbeit geschaut hätte.

Denn die richtige Antwort findet sich exakt dort: 71 Prozent der Fachkräfte, die auch als Fachkraft bei einem Personaldienstleister eingesetzt wurden, und deren Beschäftigungsverhältnis endet, sind 90 Tage später wieder in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Endet im Vergleich dazu ein Beschäftigungsverhältnis einer Fachkraft nach 90 Tagen auf dem Gesamtarbeitsmarkt, dann sind nur 62 Prozent von ihnen anschließend wieder in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Ähnlich ist das Ergebnis im Helferbereich in der Zeitarbeit: Hier sind nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses 63 Prozent nach 90 Tagen wieder in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (Gesamtarbeitsmarkt nur 54 Prozent). Das sind also sowohl bei den Helfertätigkeiten als auch bei den eingesetzten Fachkräften 9 Prozent mehr in der Zeitarbeit als auf dem Gesamtarbeitsmarkt!

Und weiter: Nach Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit bleiben 75 Prozent der ursprünglich Arbeitslosen, die über Zeitarbeit einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, nachhaltig in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung!

Um damit die Frage der WELT zu beantworten: Unterm Strich macht es für einen ehemaligen Arbeitslosen keinen Unterschied, ob er in der Zeitarbeitsbranche oder einer anderen Branche beschäftigt ist - beide bieten ihm eine sozialversicherungspflichtige Anstellung im ersten Arbeitsmarkt, und das ist das Entscheidende! Offensichtlich hatte das Bundesarbeitsministerium leider kein Interesse an diesen harten Fakten, sondern leistete der Grünen-Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke auch noch Schützenhilfe bei der Tatsachenverdrehung.

Auch der Vorwurf der "Dequalifizierung" von Zeitarbeitsnehmern greift nicht. Glaubt Frau Müller-Gemmeke wirklich, dass eine von den Unternehmen stark nachgefragte Fachkraft darauf angewiesen ist, unter ihrem Qualifizierungsniveau einen Job anzunehmen? Das ist in Zeiten von Fachkräftemangel ein Ammenmärchen! Zudem blendet sie vollkommen aus, dass zahlreiche, vor vielen Jahren anerkannte Berufsabschlüsse heutzutage leider kaum bis gar nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt werden. Insbesondere technisch-naturwissenschaftliche Qualifikationen verlieren ohne Berufspraxis schnell ihren Wert auf dem Arbeitsmarkt. Zeitarbeit bietet wie keine andere Branche Langzeitarbeitslosen die Chance, wieder Berufserfahrungen zu sammeln."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) Doris Droste, Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Marketing Universitätsstr. 2-3a, 10117 Berlin Telefon: (030) 206098-0, Fax: (030) 206098-70

(sf)

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