Pressemitteilung | Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband

Henke: Tötenden Arzt nicht zulassen

(Köln) - Der Marburger Bund hat seine Kritik an dem in den Niederlanden geplanten Gesetz zur Liberalisierung der "Tötung auf Verlangen" erneuert. "Wir wollen keine ärztliche Lizenz zum Töten", sagte der 2. Vorsitzende des Marburger Bundes Rudolf Henke.

Wer die Tötung auf Verlangen ermögliche, schwäche das Prinzip des Lebensschutzes. Je mehr die Tötung auf Verlangen auf Akzeptanz stoße, desto mehr würden Schwerstkranke und unheilbare Menschen in eine Begründungspflicht gedrängt, warum sie weiterleben wollten. Rudolf Henke befürchtet, dass in der Situation einer durch Krankheit geschwächten Widerstandskraft auch die Suggestion eines Sterbewunsches möglich sei. Bereits jetzt gebe es aus den Niederlanden Berichte, wonach auch Patienten getötet worden seien, ohne dass sie selbst die Tötung eingewilligt hätten.

Kritik übte der Marburger Bund daran, dass es dem Europäischen Parlament trotz eines entsprechenden Antrages nicht gelungen sei, über eine Entschließung gegen das geplante niederländische Gesetz abzustimmen.

Die Möglichkeit zur Tötung auf Verlangen durch den Arzt sei keine Stärkung, sondern eine Schwächung der Rechte von Sterbenden und Schwerstkranken. Statt aktiver Euthanasie sei eine Verbesserung der Schmerztherapie und der Begleitung Sterbender wie zum Beispiel in Hospizen geboten.

Hintergrund:
Die Entscheidung über dieses Gesetz fällt am Dienstag, dem 10.4.2001, in der ersten Kammer (Senat) des niederländischen Parlaments. Die Annahme des Gesetzes gilt als wahrscheinlich, weil die für das Gesetz plädierenden Parteien über eine Stimmenmehrheit verfügen.

Quelle und Kontaktadresse:
Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V. - Bundesverband Riehler Str. 6 50668 Köln Telefon: 0221/9731680 Telefax: 0221/9731678

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