Pressemitteilung | Deutscher Brauer-Bund e.V. (DBB)

Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes geehrt

(Berlin) - Deutsches Institut für Reines Bier ernennt Rechtsanwalt Peter Hahn zum Ehrenmitglied der Vereinigung zum Erhalt und Pflege des Reinheitsgebots für deutsches Bier.

Anlässlich einer Festveranstaltung der Bauwirtschaft hat der Präsident des Deutschen Instituts für Reines (DIRB), Herbert Frankenhauser MdB, gemeinsam mit dem Vorstand der Vereinigung eine außergewöhnliche Ehrung vorgenommen. Rechtsanwalt Peter Hahn, der seit mittlerweile 14 Jahren Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes ist, wurde zum ersten Ehrenmitglied des Zusammenschlusses von Europa-, Bundes- und Landespolitikern, hochrangigen Ministerialbeamten und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ernannt. "Peter Hahn hat sich weit über seinen Beruf und seine Pflichten zur Vertretung der Interessen der Branche gerade für die Reinheit unseres guten Bieres verdient gemacht. Letztendlich hat er mit verschiedenen Aufsätzen zur Geschichte und den Hintergründen rund um das Reinheitsgebot den Menschen Lebensfreude vermittelt und vorgelebt". Das und weitere Aspekte gab Herbert Frankenhauser MdB zur Begründung an.

Er setzte augenzwinkernd hinzu, dass diese Ernennung natürlich nicht ganz uneigennützig geschehe, da der aus seinem Amt scheidende Hauptgeschäftsführer als Ideengeber und Initiator für Aktivitäten in und außerhalb des Verbandes erhalten bleiben soll.

Hahn wurde von dieser Ehrung überrascht. Die sowohl interne als auch externe Hervorhebung seiner Person kommentierte er abschließend: "Ich kann mich mit dem guten, reinen Bier und der hiermit zusammenhängenden Lebensfreude und Geselligkeit zwar sehr gut identifizieren, dass ich aber zu einem Ehrenbotschafter zum Erhalt der Reinheit unseres Nationalgetränks ernannt wurde, ehrt mich umso mehr."

Hintergrund: Das Deutsche Institut für Reines Bier (DIRB) 1974 als Verein gegründet, tritt für die Aufrechterhaltung des deutschen Reinheitsgebotes für Bier ein und betreibt Verbraucheraufklärung im Zusammenhang mit dem Produkt Bier. Hierzu fördert der Verein wissenschaftliche Forschung und Dokumentation. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse vermittelt dieser als Anstöße der Politik, der Gesellschaft und der Gesamtwirtschaft, durch Dialoge zwischen Politik, Wissenschaft, Brauwissenschaft und Medien, Verbraucherraufklärung und Information der Öffentlichkeit.

Heute zählt das DIRB rund 150 Mitglieder - knapp die Hälfte Politiker aus Bundestag, Landtagen und Kommunalparlamenten, die andere Hälfte aus Verbänden, Organisationen oder der Brauwirtschaft. Präsident ist der Münchener Bundestagsabgeordnete Herbert Frankenhauser.

Als älteste noch gültige lebensmittelrechtliche Gesetzgebung der Welt ist das Reinheitsgebot heute sowohl national als auch auf europäischer Ebene rechtlich abgesichert. Seit der Verkündung des Reinheitsgebotes am 23. April 1516 durch Herzog Wilhelm IV gilt bis heute unverändert, dass Bier in Deutschland nur aus Malz, Hopfen, Hefe und Wasser gebraut werden darf. Und auf europäischer Ebene ist nach dem Reinheitsgebot gebrautes Bier als traditionelles Lebensmittel anerkannt worden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Brauer-Bund e.V. (DBB) Jana Mebes, Assistentin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Neustädtische Kirchstr. 7a, 10117 Berlin Telefon: (030) 2091670, Fax: (030) 20916799

(cl)

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