Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

Handwerk lehnt wertabhängiges Modell bei der Reform der Grundsteuer weiter ab

(Berlin) - Zum Kabinettsbeschluss zur Reform der Grundsteuer erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke: "Die von Bundesfinanzminister Scholz vorgestellten und jetzt vom Bundeskabinett beschlossenen Pläne eines wertabhängigen Modells bei der Reform der Grundsteuer lehnt das Handwerk weiterhin ab, da insbesondere die Bewertung von selbstgenutzten Gewerbeimmobilien in einem Sachwertverfahren zum Teil umfangreiche Erhebungen von Gebäudedaten und zusätzliche Erklärungspflichten der Eigentümer erforderlich machen wird, die mit erheblichen Kosten für das Handwerk einhergehen.

Gerade vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung im Koalitionsvertag angekündigten Entlastung der BürgerInnen und Unternehmen von Bürokratie ist nicht nachvollziehbar, warum mit der Reform der Grundsteuer nun zusätzliche Bürokratiebelastungen aufgebaut werden. In diesem Zusammenhang darf auch nicht vergessen werden, dass selbst bei einer von der Finanzverwaltung angestrebten digitalen Umsetzung der Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage dauerhaft mit einem deutlich höheren Personaleinsatz bei den Landessteuerverwaltungen zu rechnen ist. Ob dies schon allein vor dem Hintergrund des anhaltenden Fachkräftemangels, insbesondere in der IT-Branche, realistisch ist, sollte noch einmal kritisch geprüft werden. Des Weiteren sehen wir zahlreiche Probleme im Detail, die es nun im parlamentarischen Verfahren zu beseitigen gilt. Beispielsweise die Frage der rechtlichen Überprüfbarkeit der Bodenrichtwerte oder die Berücksichtigung von wertbeeinflussenden Faktoren.

Grundsätzlich zu begrüßen ist, dass die nun enthaltene Öffnungsklausel den Bundesländern ermöglicht, auch deutlich einfachere und bürokratieärmere Modelle, wie das sachgerechte Flächenmodell aus Bayern, anzuwenden. Nicht vergessen werden darf dabei aus Sicht des Handwerks, dass sich der Aufwand für Grundstückseigentümer mit Objekten in mehreren Bundesländern erheblich steigern kann, wenn unterschiedliche Landesgesetze zu befolgen wären. Zudem steht zu befürchten, dass einige Länder im Laufe der Zeit die Option dahingehend nutzen könnten, noch aufwendigere und kostenträchtigere Bewertungsverfahren einzuführen, die sich als verkappte Vermögenssteuer auf Grund und Boden erweisen könnten. Insoweit appelliert das Handwerk an die Länder, weniger aufwendige Regelungen als die vom Bundesministerium der Finanzen vorgestellten Pläne umzusetzen.

Für das Handwerk absolut nicht nachvollziehbar ist, warum das Bundesministerium der Finanzen weiterhin an der Einführung einer Grundsteuer C festhält. Mit der Grundsteuer C, die sich bereits in der Vergangenheit nicht bewährt hat, werden neue bürokratische Belastungen aufgebaut. Daneben kann es für die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens gerade in den Ballungszentren unerlässlich sein, Flächen zur Vergrößerung des Betriebs in Reserve zu haben, ohne hierfür mit einer separaten Steuer belegt zu werden. Dies kann dazu führen, dass finanzschwache Handwerksunternehmen ihre Grundstücke verkaufen müssen, während finanzstarke Unternehmen profitieren. Denn damit der gewünschte Lenkungseffekt der Grundsteuer C eintritt, muss die Belastung durch diese Steuer beim Eigentümer wirtschaftlich derart stark ins Gewicht fallen, dass weniger finanzstarke Eigentümer, die sich weder eine Bebauung noch die Grundsteuer C leisten können, ihre Grundstücke veräußern müssen. Insoweit entsteht ein Spannungsverhältnis zu Artikel 14 GG und dem Verbot der Erdrosselungssteuer, so dass sich bereits die Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Grundsteuer C stellt."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Pressestelle Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20619-0, Fax: (030) 20619-460

(sf)

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