Pressemitteilung |

Handel zum Vermittlungsverfahren: Vollanrechnungsverfahren erhalten und fortentwickeln

(Berlin) - Das Vermittlungsverfahren muss für Wirtschaft und Bürger ein durchschaubares und verständliches Steuersenkungsgesetz mit mehr Netto für alle bringen. Die Phase des ständigen Nachbesserns und Korrigierens muss ein Ende finden. Dies erklärten Dr. Michael Fuchs, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände (BDH) und Hans Michelbach, Vorsitzender des BDH-Steuerausschusses. Bis zum 1. Januar 2000 muss eine steuersystematisch widerspruchsfreie und verfassungsfeste Steuersenkung gelingen. Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Steuersenkungsgesetz genügt diesem Anspruch nicht. Zu viele inhaltliche und rechtliche Schwachstellen machen es unkalkulierbar und willkürlich.

Der Handel erwartet von Regierung und Opposition den Mut und die Bereitschaft zu einer deutlichen Senkung der Steuersätze für alle. Das Ziel der Bundesregierung, die Steuersätze bei der Körperschaftssteuer auf 25 Prozent zu senken, ist ein beherzter Schritt zur Senkung der Steuerbelastung im immer härteren Wettbewerb. Bei der Einkommenssteuer springt die Bundesregierung jedoch viel zu kurz. Die für die kommenden Jahre geschätzten Steuereinnahmen ermöglichen eine deutlich weitergehende Steuersatzsenkung. Ein Einkommenssteuersatz unter 40 Prozent ist machbar, auch ohne die Neuverschuldung zu erhöhen.

Bewährte Kernelemente des deutschen Steuerrechtes, wie das 1977 eingeführte Vollrechnungsverfahren, dürfen nicht leichtfertig zu Gunsten von steuerlichen Krücken geopfert werden. Die Kritik an der Europatauglichkeit und die angebliche Missbrauchsanfälligkeit ist künstlich konstruiert und kann nicht überzeugen. Dies haben auch die Anhörungen im Deutschen Bundestag gezeigt. Auch viele andere Staaten kennen das System der Anrechnung der Körperschaftssteuer auf die Einkommenssteuer.

Niedrige Steuersätze sind nur mit einem Vollanrechnungsfahren kompatibel. Die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens ist ein Schritt in die falsche Richtung. Es benachteiligt insbesondere inländische Anteilseigner mit einem niedrigen persönlichen Einkommenssteuersatz. Fließt beispielsweise einem Anteilseigner, der einem persönlichen Einkommenssteuersatz von 30 Prozent unterliegt eine Dividende von 100,- DM zu, so entfällt nach der geplanten neuen Regelung hierauf eine definitive Körperschaftssteuer von 25,- DM sowie nach dem Halbeinkünfteverfahren 11,25 DM an Einkommenssteuer. Insgesamt beträgt damit die Steuerbelastung auf die Dividende 36,25 DM. Gegenüber dem Vollanrechnungsfahren steigt damit die Steuerbelastung um 6,25 DM. Statt Entlastungen bringt das Steuersenkungsgesetz eine Doppelbelastung. Netto bleibt tatsächlich weniger übrig.

Zu deutlich niedrigeren Steuersätzen unter Beibehaltung und Fortentwicklung des Vollanrechnungserfahrens gibt es keine sinnvolle Alternative. Der Handel fordert von Regierung und Opposition mehr Beweglichkeit und Kompromissbereitschaft.

Damit die Steuersenkungspolitik in Deutschland vorankommt, müssen die besten und sachlich gerechtfertigten Elemente zusammengeführt werden. Ein Körperschaftssteuersatz von 25 Prozent sowie ein Einkommenssteuerspitzensatz von unter 40 Prozent, kombiniert mit dem bewährten Vollanrechnungsverfahren, ist steuersystematisch der richtige Weg. Er macht Investitionen in Deutschland attraktiver, fördert Wachstum und Kaufkraft.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände (BDH), Ansprechpartner: Michael Alber, Abteilung Steuern und Finanzen, Tel.: (02 28) 26 004-37, Fax: (02 28) 26 004-35

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