Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

"Grenzenloses" Sozialdumping wirft deutsche Transportunternehmen aus dem Wettbewerb

(Frankfurt/M.) – Die deutschen Transportunternehmen haben bereits vor der bevorstehenden Osterweiterung der Europäischen Union unter erheblichen Marktstörungen durch "Sozialdumping" zu leiden. Nach Feststellungen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) hat z.B. die "großzügige Ausstattung" der Transportunternehmer in den mittel- und osteuropäischen Staaten mit sogenannten CEMT-Genehmigungen für den grenzüberschreitenden Verkehr dazu geführt, dass diese ihre Standortvorteile, insbesondere bei den Lohn- und Sozialkosten, voll im EU-Verkehrsmarkt nutzen und CEMT-Kontingente verstärkt im EU-Verkehrsmarkt zum Einsatz kommen. Unternehmen aus den EU-Mitgliedstaaten bauen ihrerseits in bestimmten osteuropäischen Staaten, wie z.B. Bulgarien, Weißrussland oder in der Ukraine, leistungsfähige Straßentransportunternehmen auf, um mit den derzeitigen Standortvorteilen den Wettbewerb in westeuropäischen Verkehrsrelationen aufzunehmen. Die Wirtschaftskrise in der Russischen Föderation führt überdies dazu, dass die bisher im Osteuropaverkehr gebundenen Transportkapazitäten zusätzlich auf den westeuropäischen Markt drängen.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) stellte auf seiner Mitgliederversammlung in Bremen – unter Berufung auf den BAG-Sonderbericht – weiter fest, dass auch zahlreiche gefälschte CEMT-Genehmigungen in Umlauf sind. Außerdem führten osteuropäische Transportunternehmen in zunehmendem Maße illegale Kabotagebeförderungen - d.h. nicht erlaubte Binnenverkehre - in Deutschland durch. Bei dem immer noch bestehenden Standortgefälle bei den Lohn- und Sozialkosten, z.B. der Bundesrepublik Deutschland von 10:1 im Vergleich zu den osteuropäischen Staaten, habe sich auch die EU-Kommission zur "Dumping-Problematik" gemeldet. Nach einem diesbezüglichen Gespräch mit der BGL-Verbandsspitze habe sich EU-Kommissarin Loyola de Palacio u.a. für die Einführung einer EU-Fahrerlizenz ausgesprochen. Diese soll nur dann an Fahrer aus Drittstaaten ausgegeben werden, wenn eine korrekte Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung vorliegt.

Der BGL hat die Einführung einer solchen Fahrerlizenz im Grundsatz als "ersten Schritt in die richtige Richtung" begrüßt. Eine materielle Verbesserung der derzeitigen Situation erwartet das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe jedoch erst von einer Harmonisierung der Einwanderungs- und Beschäftigungspolitik in den EU-Mitgliedstaaten. "Solange Luxemburg, Österreich, Frankreich und auch die Niederlande Drittstaatenangehörigen im grenzüberschreitenden Verkehr die notwendigen Arbeits- und Aufenthaltstitel erteilen, wird durch die Fahrerlizenz keine hinreichende Bekämpfung des Lohn- und Sozialdumpings möglich sein", kritisiert der BGL.


BGL: Risiko illegaler Beschäftigung erhöhen

Der BGL hat sich dafür ausgesprochen, durch eine Änderung der Rechtsgrundlagen das wirtschaftliche Risiko illegaler Beschäftigung zu erhöhen. Danach sollten Fahrer ohne gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis an der Weiterfahrt gehindert und möglichst in ihr Heimatland überstellt werden. Die Kosten dieses Verfahrens wären dem Unternehmen anzulasten, das sich illegal Beschäftigter bedient. Die Freigabe und Weiterfahrt eines im Zusammenhang mit illegaler Beschäftigung beschlagnahmten Fahrzeuges sollte erst dann erfolgen dürfen, wenn die Kosten des Verfahrens beglichen und ein nach der Sozialordnung berechtigter Fahrer das Fahrzeug übernimmt. Die Auftraggeber wären hierdurch veranlasst, ihre Dienstleister im Transport- und Logistikgewerbe sorgfältig auszuwählen, um Störungen der Produktions- und Lieferlogistik zu vermeiden. Derartige gravierende Störungen sind regelmäßig anzunehmen, wenn Fahrzeuge aus Anlass von Fahrerkontrollen stillgelegt werden. Ein interministerieller Arbeitskreis, an dem der BGL und auch die Gewerkschaft Öffentliche Dienste Transport und Verkehr (ÖTV) beteiligt ist, hat im Auftrag des Bundeskanzleramtes konkrete Vorschläge erarbeitet, die in gesetzgebende Maßnahmen Eingang finden sollen.


Deutschland bleibt "Europameister" beim Kontrollieren

Defizite bestehen nach Ansicht des BGL auch noch bei der einheitlichen Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten für das Fahrpersonal im EU-Binnenverkehrsmarkt. Die Bundesregierung bemühe sich zwar seit 15 Jahren um eine Harmonisierung in diesem Bereich, doch habe auch der jüngste Bericht der EU-Kommission offen gelegt, dass keine substantiellen Fortschritte erzielt wurden. Nach wie vor ist Deutschland "Europameister" im Kontrollieren der Lenk- und Ruhezeiten. Zwar erreichen fast alle Mitgliedstaaten – Ausnahme Portugal – die nach der Kontrollrichtlinie vorgegebene Mindestquote von einem Prozent aller Einsatztage, doch übertraf sie Deutschland deutlich mit rd. vier Prozent. Dies führt dazu, dass in Deutschland aufgrund der hohen Kontrollintensität auch über 80 Prozent aller protokollierten Verstöße festgestellt wurden. Angesichts dieser Kontrollergebnisse hat der BGL die Bundesregierung aufgefordert, die Sozialharmonisierung in der EU zu einem vorrangigen Thema zu erheben. Es gehe nicht an, dass die Europäische Union eine Arbeitszeitrichtlinie für das mobile Personal plane, wenn zum derzeitigen Zeitpunkt bestehende Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten nur mit höchst unterschiedlichem Nachdruck durchgesetzt würden. Im Hinblick auf die bestehende Kontrollpraxis lehnt der BGL die Verabschiedung dieser Arbeitszeitrichtlinie durch den EU-Ministerrat ab, weil die Gefahr besteht, dass wiederum einschlägige Bestimmungen weitgehend nur in Deutschland kontrolliert und geahndet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190 Telefax: 069/7919227

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