Pressemitteilung | Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa)

Gleiches Geld für gleiche Leistung

(Berlin) - Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) äußert sich anlässlich der Anhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum Referentenentwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz) vom 30. April 2019. Dieser sieht unter anderem eine umfassende Reform des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen vor.

Die Überführung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen in einheitliche und selbständige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie alle damit eingehenden gesetzgeberischen Maßnahmen begrüßt der SpiFa. Denn die angedachten Maßnahmen werden nach Auffassung des SpiFa dazu beitragen, dass die angestellten Ärzte des MDK ihre Tätigkeit unabhängig ausüben können. "Das stärkt ihr Tun innerhalb eines freien Berufs nachhaltig", sagte SpiFa-Hauptgeschäftsführer Lars F. Lindemann gestern in Berlin. Der SpiFa begrüßt zudem ausdrücklich den gesetzlichen Auftrag an die gemeinsame Selbstverwaltung zur Überprüfung des Kataloges sowie der einheitlichen Vergütungen gemäß § 115b Absatz 1 SGB V.

Zugleich weist der SpiFa allerdings darauf hin, dass die gemäß § 115b Absatz 1a SGB V [neu] ausgewählten Organisationen der gemeinsamen Selbstverwaltung ein maßgebliches Interesse an der Aufrechterhaltung der Sektorengrenze zwischen ambulanter und stationärer Versorgung haben. Bisher ist es ihnen innerhalb der gemeinsamen Selbstverwaltung nicht nachhaltig gelungen, eine Entscheidung ausschließlich am Wohl des Patienten über die Frage zu treffen, ob eine stationäre Versorgung notwendig oder eine ambulante Versorgung des Patienten ebenso bedarfsangemessen sei.

"Damit vertreten die Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung nach unserem Verständnis nicht wirklich die Interessen jener Ärzte, die eben genau an diesen Schnittstellen arbeiten", sagte Lindemann. Der SpiFa hat als Organisation, die insbesondere die Interessen der an der Schnittstelle ambulant und stationär tätigen Fachärzte in Klinik und Praxis vertritt, jedenfalls grundsätzlich kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Sektorengrenze. "Vielmehr unterstützt der SpiFa den vom Gesetzgeber verfolgten Ansatz, für gleiche Leistungen gleiches Geld zu bezahlen, unabhängig davon, wo die Leistung erbracht worden ist. Eine einheitliche Vergütung im ambulanten und stationären Versorgungsbereich ist längst überfällig", so Lindemann. "Sie wird hoffentlich dazu führen, unnötige Verschiebungen in der Patientenversorgung ad acta legen zu können."

Quelle und Kontaktadresse:
Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) Saskia Zink, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kantstr. 44/45, 10625 Berlin Telefon: (030) 40009631, Fax: (030) 40009632

(sy)

NEWS TEILEN: