Pressemitteilung |

Gesetzliche Beschränkungen für Schlussverkauf abschaffen

(Bonn) - Die Ergebnisse einer heute veröffentlichten Umfrage des Meinungsforschungs-Instituts dimap bestätigen klar die jahrelange Forderung der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) nach Streichung der überholten Beschränkungen des Schlussverkaufs. Zwei Drittel der 1.100 Befragten halten danach eine Abschaffung der geltenden Beschränkungen für wünschenswert.

Als um so erfreulicher bewertet die AgV die Äußerung von Bundesministerin Herta Däubler-Gmelin, nach der nun offenbar auch das Bundesjustizministerium ernsthaft eine Streichung der betreffenden Regelungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb prüft. Diese erlauben Schlussverkäufe erst ab dem letzten Montag im Januar bzw. Juli an den zwölf folgenden Werktagen. Und auch dann dürfen die Warenhäuser nicht ihr gesamtes Sortiment verramschen. Der Schlussverkauf gilt offiziell nur für Textilien und Bekleidung, Schuhe, Leder- und Sportartikel - nicht jedoch für Haushaltswaren, Möbel oder Elektrogeräte.

Folgende Punkte sprechen nach Meinung der AgV gegen die bestehende Regelung:

- Die Beschränkung der Zulässigkeit auf bestimmte Warengruppen ist überholt und nicht nachvollziehbar.

- Der Handel hält sich ohnehin nicht an die festgelegten Zeiten und verkauft schon Wochen vorher mit deutlichen Preissenkungen.

- Die gesetzliche Festlegung auf genau bestimmte Jahrestage erschwert ein flexibles Reagieren auf den Kundenbedarf entsprechend den konjunktur-, mode- oder wetterbedingten Schwankungen der Kundennachfrage.

- Teilweise werden qualitativ minderwertige Waren extra für den Schlussverkauf produziert und auf den Markt geworfen. Der Schlussverkauf ist also kein ausschließlicher Abverkauf von saisonalen Überhängen.

- Beim Sommerschlussverkauf können durch den unterschiedlichen Ferienbeginn in den einzelnen Bundesländern nicht alle Verbraucher die bundesweit starren Zeiten gleichermaßen nutzen.

- Durch die Konzentration auf wenige Tage im Jahr sind Verbraucher (wie auch Verkaufspersonal) beim Einkaufsvorgang erheblichem Stress ausgesetzt, weil die Nachfrage künstlich durch massive Preissenkungen angeregt wird, was wiederum zu leichtfertigen, übereilten Kaufentscheidungen zugunsten von Produkten mit schlechtem Preis-Leistungs-Verhältnis führen kann.

Die Bundesregierung hat nun wie beim Rabattgesetz und Ladenschluss die Möglichkeit, auch hier ein deutliches Zeichen für ein kundenfreundlicheres Einzelhandelsklima zu setzen

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. (AGV) Heilsbachstr. 20, 53123 Bonn Telefon: 0228/64890 Telefax: 0228/644258

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