Pressemitteilung |

Gesetz zur Verbesserung der Zahlungsmoral

(Bonn) - Das Gesetz zur Verbesserung der Zahlungsmoral trifft nur die Häuslebauer. Die Verbesserung der Zahlungsmoral im Baugewerbe ist Ziel eines Gesetzesvorhabens der Regierungskoalition, dass derzeit im Deutschen Bundestag beraten wird. Beim Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland als auch bei der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) stoßen diese Pläne auf scharfe Kritik.

Die Interessen der privaten Hausbauer werden gröblich vernachlässigt, so die Verbände in einer gemeinsamen Erklärung. Der Entwurf der Bundesregierung mache einerseits zugunsten der Unternehmer keinen Unterschied zwischen den Großinvestoren wie Kommunen und Industrie und dem privaten Endverbraucher. Andererseits werde dieses Gesetz aber nur die Kleinen treffen. Denn die öffentlichen Auftraggeber, zum Beispiel die Kommunen, werden ihre Verträge weiterhin nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) vereinbaren und die großen Privatinvestoren handeln eh individuelle Verträge aus. Bei Streitigkeiten sind die großen Investoren mit mindestens fünf Juristen vertreten, um über ihre Rechte zu verhandeln, wissen AgV und Haus und Grund. Diese Gesetzesinitiative richtet sich also nur gegen die kleinen Häuslebauer, deren Zurückbehaltungsrecht massiv beschnitten werden soll.

Dass man säumige Zahlungen bekämpfen kann, ohne den Verbraucherschutz zu vernachlässigen, zeigt der Entwurf einer EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Handelsverkehr. Hier wird der Endverbraucher als schwächster Partner im Geschäftsverkehr bewusst ausgenommen. Dies sollte auch in der deutschen Gesetzgebung berücksichtigt werden. Das heißt: Das neue Gesetz sollte nicht auf Geschäfte mit privaten Endverbrauchern anwendbar sein, heißt es in der gemeinsamen Erklärung.

Die Verbände weisen darauf hin, dass die Zahlungsmoral gerade bei etlichen Großinvestoren zu wünschen übrig lässt. Gehen diese in Konkurs, wie der Bauriese Schneider oder vor wenigen Tagen beinahe Holzmann, dann gehen auch reihenweise Handwerker mit in den Ruin. Hier muss der Gesetzgeber ansetzen, aber nicht bei Endverbrauchern, die vielleicht 2.000 DM oder die letzte Hausrate wegen Mängeln zurückbehalten. Die angestrebten gesetzlichen Änderungen haben nur den Schutz des Unternehmens im Auge. Nicht gefragt werde jedoch, wie insbesondere der kleine Häuslebauer bei Insolvenz des Bauunternehmers zu schützen ist.

Im Einzelnen sehen Haus & Grund und die Verbraucherverbände eine Benachteiligung der Verbaucher durch die geplante Erhöhung der Verzugszinsen, die ohne Nachweis von gegenwärtig vier auf dann fünf Prozent über dem Basiszins angehoben werden sollen. Für diese Form der Strafzinsen bestehe kein Bedarf. Schon nach der gegenwärtigen Rechtslage könne der Unternehmer höhere Zinsen geltend machen, wenn er die Inanspruchnahme eines Kredits nachweist.

Für eine erhebliche Verschlechterung der gegenwärtigen Rechtslage für die privaten Endverbraucher halten die Verbraucherverbände sowie Haus & Grund schließlich die Einführung einer sogenannten Fertigstellungsbescheinigung, ein Gutachten, das im Streitfall technisch wie rechtlich prüfen soll, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Dabei beauftragt der Bauunternehmer einen von der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer zu bestellenden Gutachter. Die Fertigstellungsbescheinigung soll die sofortige Fälligkeit der Zahlung zur Folge haben. Zudem werden technische Bausachverständige mit der rechtlichen Klärung überfordert sein, so die Einschätzung der beiden Verbände . Und wenn dann kein Mangel festgestellt wird, muss der Verbraucher auch noch den Gutachter zahlen. Damit hat der Bauunternehmer ein zusätzliches Druckmittel, um den Verbraucher zur schnellen Zahlung zu verpflichten. Doch bereits heute haben Handwerker wie Bauunternehmer ausreichende Möglichkeiten, ihre Forderungen durchzusetzen, meinen beide Verbände.

Quelle und Kontaktadresse:
AGV

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