Pressemitteilung | Deutscher Volkshochschul-Verband e.V. (DVV)

Gesetz zur Scheinselbständigkeit ändern / Volkshochschulen und Kommunen plädieren für Klarstellung

(Bonn) - Breite Aufmerksamkeit hat das Gutachten des Deutschen Volkshochschul-Verbandes über Rechtsgrundlagen und Orientierungshilfen zum Thema Scheinselbständigkeit für den Bereich der Lehrenden an Volkshochschulen gefunden.

Die Darstellung und Interpretation des § 7 Abs. 4 SGB IV und der Rentenversicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche Selbständige nach § 2 Ziff. 9 SGB VI für den Bereich der Lehrenden an Volkshochschulen durch DVV-Syndikus Rechtsanwalt Wolf Steinweg haben nicht nur im Volkshochschulbereich, sondern auch bei anderen Trägern der Erwachsenenbildung hilfreiche Hinweise vermittelt.

Ein Musterhonorarvertrag für freiberuflich selbständig tätige Lehrkräfte an Volkshochschulen und entsprechenden Erwachsenenbildungseinrichtungen, ein Auszug aus dem Gesetzestext und eine Dokumentation des Schriftwechsels des Deutschen Volkshochschul-Verbandes mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) belegen die Praxisorientierung der Veröffentlichung.

Die zweite überarbeitete Auflage ist nach kurzer Frist notwendig geworden. Dafür sprach nicht nur das Interesse freier Mitarbeitenden in der Erwachsenenbildung, sondern auch die aktuelle Entwicklung. Bundesarbeitsminister Riester hatte die Ergebnisse der Erstausgabe des Gutachtens auch der Regierungskommission "Scheinselbständigkeit" zur Kenntnis gegeben und die Argumente des Deutschen Volkshochschul-Verbandes und der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene an die Kommission weitergegeben.

Deutscher Volkshochschul-Verband und kommunale Spitzenverbände bewerteten deshalb auch die inzwischen erfolgte Klarstellung der Bundesregierung positiv, dass sich die Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit auch weiterhin grundsätzlich nach den von der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit entwickelten Kriterien richten soll. Damit wurde die Rechtsauffassung von DVV-Syndikus Wolf Steinweg in vollem Umfang bestätigt. Auch der Amtermittlungsgrundsatz gilt unverändert. Die Vermutungsregelung - § 7 Abs. 4 SGB IV - soll nur in dem Ausnahmefall greifen, in dem eine Bewertung durch den Versicherungsträger daran scheitert, dass die Beteiligten die erforderlichen Auskünfte nicht erteilen.

Kommunale Spitzenverbände auf Bundesebene und Deutscher Volkshochschulverband plädieren nun für eine gesetzliche Klarstellung durch Änderung des § 7 Abs. 4 SGB IV, indem sie vorschlagen, dass das Regel-Ausnahmeverhältnis ausdrücklich im Gesetz normiert wird. Bereits anhand des Gesetzeswortlautes sollte deutlich erkennbar sein, dass die Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit nach den bisher schon geltenden Kriterien der Rechtsprechung der Grundsatz ist. "Denn nur auf diese Weise wird klargestellt, dass die nach der Rechtsprechung entscheidende Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls bereits vor Anwendung der Vermutungsregelung im Rahmen der Prüfung des genannten Grundsatzes vorzunehmen ist", schreibt dazu die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände.

Die beabsichtigte Neuregelung soll dann weiterhin so formuliert werden, dass der Charakter der Vermutungsregelung als Ausnahmetatbestand deutlich zum Ausdruck kommt. DVV-Vorsitzende Doris Odendahl schließt sich in einem Schreiben an den Bundesarbeitsminister nachdrücklich den Argumenten der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände an. Auch sie plädiert für eine Änderung des § 7 Abs. 4 SGB IV, damit die bestehende Rechtsunsicherheit durch eindeutigere gesetzliche Regelungen geklärt wird.

Der Deutsche Volkshochschul-Verband vermittelt mit dem Rechtsgutachten von Wolf Steinweg zum Thema ,Scheinselbständigkeit' eine Arbeitshilfe, die nicht nur den aktuellen Rechtsstand analysiert, sondern auch den Betroffenen und den Erwachsenenbildungseinrichtungen und ihren Trägern Hilfen vermittelt.

Wolf Steinweg, Rechtsgrundlagen und Orientierungshilfen zum Thema Scheinselbständigkeit' für den Bereich der Lehrenden an Volkshochschulen. Herausgeber- Deutscher Volkshochschul-Verband. 2., überarb. Auflage 1999, 68 Seiten, 20 DM

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Volkshochschul-Verband Deutscher Volkshochschul-Verband - Obere Wilhelmstraße 32, 53225 Bonn - Fax: 02 28/97569-30

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