Pressemitteilung | Arbeitgeberverband Gesamtmetall e.V.

Gesamtmetall fordert Verbesserungen bei der Betriebsverfassung

(Köln) - Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall hat den Bundestag aus Anlass der ersten Lesung des Betriebsverfassungsgesetzes am 5. April aufgefordert, dieses "Grundgesetz der konstruktiven Zusammenarbeit im Betrieb" an entscheidenden Punkten zu modernisieren. Vor allem sei der Missbrauch von Mitbestimmungsrechten durch sachfremde Koppelgeschäfte zu korrigieren und im Streitfall die Entscheidungsfähigkeit der Betriebe im Markt sicherzustellen. "Wir erwarten, dass der deutsche Gesetzgeber für die Betriebsverfassung Regelungen schafft, die nicht nur bei schönem Wetter einigermaßen funktionieren, sondern auch bei Regen oder Sturm", erklärte der Hauptgeschäftsführer von Gesamtmetall Hans Werner Busch. Ein vorläufiges Entscheidungsrecht für die Betriebsleitung sei bei Pattsituationen durch Mitbestimmung dringend erforderlich, um im internationalen Wettbewerbs erfolgreich bleiben zu können.

Busch verweist darauf, dass im Regierungsentwurf für das neue Betriebsverfassungsgesetz die Macht der Betriebsräte und der Gewerkschaften über die Maßen verstärkt werde. Von den zehn Hauptforderungen der Gewerkschaften habe die Regierung Schröder sieben so gut wie vollständig, die drei anderen teilweise erfüllt. Daher sei der von den Gewerkschaften anlässlich der ersten Lesung im Bundestag ausgerufene Aktionstag ein absolut unnötiges Muskelspiel. Für die politische Kultur in Deutschland sei es ein schlechtes Zeichen, dass die Gewerkschaften dabei Betriebsräte und Gewerkschaftsmitglieder zu offenkundig rechtswidrigen Aktionen während der Arbeitszeit aufgerufen haben. Damit bringe die Gewerkschaft die Mitarbeiter in den Betrieben in Konflikte mit den Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Die Aktionsaufrufe verstoßen zudem ganz eklatant gegen den Geist der deutschen Betriebsverfassung, dessen Grundprinzip das friedliche und konstruktive Miteinander im Betrieb ist, wogegen politische Auseinandersetzungen grundsätzlich aus den Betrieben heraus zuhalten sind. Das Vorgehen der Gewerkschaften ist um so unverständlicher, als sie sich selbst erst kürzlich geweigert hat, die Novelle zur Betriebsverfassung im Bündnis für Arbeit zu behandeln, weil dies eine Sache für den Deutschen Bundestag sei.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der metallindustriellen Arbeitgeberverbände e.V. (Gesamtmetall) Volksgartenstr. 54 a 50677 Köln Telefon: 0221/33990 Telefax: 0221/3399233

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