Pressemitteilung | Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V.

Für ein starkes Europa / Hauptversammlung der CDH am 15. und 16. Mai in Brüssel

(Köln) - „Der deutsche Handel will ein starkes Europa." Mit diesen Worten unterstrich Horst Platz, Präsident der Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH), anlässlich der Hauptversammlung seiner Organisation den Stellenwert einer handlungs- und leistungsstarken Gemeinschaft für die Handelsvermittlungen und Vertriebsunternehmen in Deutschland.

Die Europäische Union sei mehr als ein Bündnis einzelner Nationen zum Zweck der Wohlfahrtssteigerung, Europa sei und bleibe für den Handel eine politische Vision, so der CDH-Präsident. Auch die Wirtschaft werde ihren Part im Vereinigungsprozess leisten, könne dies aber umso besser und erfolgversprechender, je offener und wirtschaftsnäher die Rahmendaten gesetzt seien. Dies bedeute konkret: soviel Reglementierung wie nötig, soviel Freiraum wie nötig.

An diesen Kriterien müsse sich auch die nationale Wirtschafts- und Steuerpolitik ausrichten, die, gerade in Deutschland, manches Mal eine europapolitische Orientierung vermissen lasse. Platz nannte als Beispiel die in seinen Augen unsägliche Unternehmenssteuerreform. So sei beispielsweise die Absicht, Erlöse aus dem Verkauf von Unternehmensbeteiligungen bei Kapitalgesellschaften steuerfrei zu stellen, bei Personengesellschaften dagegen nicht in gleicher Weise steuerlich zu begünstigen, aus mittelstandspolitischer Sicht eine große Ungerechtigkeit und damit auch verfassungsrechtlich bedenklich. Da helfe als Ausweg auch kein „Optionsmodell" und keine „pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer", die ja ohnedies aus europäischer Sicht ein Fossil und aus betrieblicher Sicht eine zweite Einkommensteuer darstelle. Wenn die unzählige Male betonte Mittelstandsfreundlichkeit nicht nur ein Lippenbekenntnis bleiben solle, so der CDH-Präsident nachdrücklich, seien Nachbesserungen unumgänglich.

Der Präsident wandte sich auch entschieden gegen die Ökosteuer, die zu echten Wettbewerbsverzerrungen führen werde, gegen die vorzugehen eigentlich auf der Agenda der europäischen Institution stehen würde. Den neuen gesetzlichen Regelungen in Deutschland zur Scheinselbständigkeit und zu den 630-DM-Jobs attestierte der CDH-Präsident Praxisferne und mangelnde Effizienz zur Lösung der arbeitsmarktpolitischen Probleme.

Unter wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten sei auch die Vielzahl der Fusionen innerhalb Deutschlands, aber auch über Grenzen hinweg mit Besorgnis zu sehen. Zwar seien solche Zusammenschlüsse in vielen Fällen eine konsequente Antwort auf die Globalisierung und sicherten die Wettbewerbsfähigkeit, andererseits verschärften sie die ohnehin bestehende Tendenz zur „Zwei-Klassen-Wirtschaft", und zwar ausschließlich zu Lasten der „nachgeordneten" dienstleistenden Wirtschaftseinheiten. Da relativiere sich die Selbständigkeit als Wert an sich trotz aller Bereitschaft und Fähigkeit zur Anpassung an die Veränderungen.
Die Bedeutung der in Brüssel beschlossenen Richtlinien und Verordnungen habe in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen, auch für den Handel, so der CDH-Präsident weiter. Daher habe die im November gegründete Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände (BDH), in der auch die CDH intensiv mitwirke, ein Europa-Memorandum mit dem Titel „Handeln für Europa" erarbeitet. In diesem Papier seien die aus der Sicht des deutschen Handels wichtigsten Forderungen an die EU-Politik zusammengefasst.

Einer der in diesem Zusammenhang wesentlichen Aspekte sei die Gruppenfreistellungsverordnung „Vertikale Vereinbarungen" und die dazu gehörenden Guide Lines, die die Existenz von Handelsvermittlungsbetrieben in Europa durchaus gefährden könnten. Die CDH unterstreiche zwar den neuen, von der EU-Kommission unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprägten Ansatz der Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen, appelliere aber an die Verantwortlichen, die Leitlinien so zu formulieren, dass sie den typischen Tätigkeiten und Erscheinungsformen in der Praxis entsprächen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben und gerade für die mittelständische Industrie in Europa als Vertriebsweg attraktiv zu sein, seien die Handelsvertretungen geradezu gezwungen, ihr Dienstleistungsangebot zu erweitern. Diesem Serviceangebot dürften die Leitlinien nicht entgegenstehen.

In der Neufassung sei zwar ein stärkerer Praxisbezug gegenüber dem vorausgegangenen Vorschlag erkennbar, dennoch bestehe noch immer eine nicht unerhebliche Rechtsunsicherheit, so der CDH-Präsident kritisch, die durchaus dazu führen könne, dass Industriebetriebe von einem Vertrieb über Handelsvertretungen Abstand nehmen könnten. Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie, betonte Platz, fordere eine entsprechend klare und zutreffende Fassung der Leitlinien.

Positiv äußerte sich der CDH-Präsident zu dem Richtlinienentwurf über bestimmte rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäftsverkehr im Binnenmarkt. Vor dem Hintergrund, dass der elektronische Handel immer mehr an Bedeutung gewinne, sei es zu begrüßen, dass die Kommission den Versuch unternommen habe, einen einheitlichen Rechtsrahmen für den elektronischen Handel zu schaffen. Kritisch aber forderte der CDH-Präsident für den Wirtschaftsstandort Europa eine flächendeckende, leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur. Damit diese nicht zum Engpassfaktor für ein nachhaltiges Wachstum und den Wohlstand Europas werde, seien Investitionen in ihrem Erhalt und ihre Erweiterung, insbesondere bei Schnittstellen und Knotenpunkten, unverzichtbar.

Ein gemeinsamer Markt fordere auch eine gewisse Angleichung der von den Staaten vorgegebenen steuerlichen Rahmenbedingungen. Zum einen sei eine solche Harmonisierung für den unbehinderten Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr erforderlich, zum anderen würden dadurch die Standortbedingungen für die Unternehmen beeinflusst. Zu große Unterschiede in den steuerlichen Rahmenbedingungen würden auf Dauer weder von den Unternehmen noch von den Arbeitnehmern oder den Kapitalmärkten hingenommen. In erster Linie müssten die Steuersysteme der Mitgliedsstaaten miteinander kompatibel seien. So müsse beispielsweise sichergestellt werden, dass Erträge in den Mitgliedstaaten von dem Steuersystem nicht doppelt erfasst und versteuert würden und andererseits, dass Verluste sich auch grenzüberschreitend steuerlich auswirken könnten.

Die Zukunft Deutschlands - so Platz in seinem Fazit - kann keine nationale Zukunft allein mehr sein, es gebe vielmehr nur eine gemeinsame europäische Zukunft im globalen Wettbewerb. Schon zur Jahreswende 1952/53 hätte einer der Urväter der europäischen Einigung, Konrad Adenauer, erklärt: „All das, was von uns gefordert wird, können wir allein und auf uns selbst gestellt nicht leisten. Die anderen europäischen Völker können es für sich allein auch nicht. Gemeinsame Sorge und gemeinsame Not zwingen die europäischen Völker dazu, unter sich einen Ausgleich zu suchen, ihre Anstrengungen zu vereinen und sich gegenseitig zu helfen." Dies Aussage gelte in ihrem Grundsatz heute noch, viele Probleme seien zwar inzwischen gelöst worden, neue seien aber hinzugekommen. „Wir - die deutsche Wirtschaft und die europäischen Institutionen - tun gut daran; die mit dem Zusammenwachsen verbundenen Probleme nicht nur als Belastung sondern gleichermaßen als Chance zu begreifen", forderte der CDH-Präsident mit Überzeugung.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH), Geleniusstr. 1 (CDH-Haus), 50931 Köln, Telefon: 02 21 / 51 40 43, Telefax: 02 21 / 52 57 67

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