Pressemitteilung | Unternehmerverband - Die Gruppe e.V.

Flexible Arbeitszeiten am besten betrieblich regeln / Falsche Prioritätensetzung bei "Brückenteilzeit" / Bessere Kinderbetreuung ist Schlüssel zu mehr Vollzeitstellen

(Duisburg) - Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat einen Gesetzesentwurf für das Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeitarbeit vorgelegt. "Wir sind uns zwar in dem Ziel einig, dass im 21. Jahrhundert, in unserer digitalen Zeit, Arbeitszeiten flexibler gestaltet werden müssen. Der eingeschlagene Weg mit einer 'Brückenteilzeit' ist jedoch grundfalsch", ist Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes, überzeugt. Wieder einmal mische sich die Politik einseitig zugunsten der Beschäftigten in die Arbeitsbeziehungen ein. Schmitz wird deutlich: "Hier kippt die Politik den Unternehmern alle Probleme vor die Füße, anstatt selbst ihre Hausaufgaben zu machen."

Aus Sicht der Arbeitgeberorganisation ist Heils Konzept ein klarer Fall von falscher Prioritätensetzung: "Wenn jemand ungewollt Teilzeit arbeitet, liegt das fast immer an fehlenden Betreuungsmöglichkeiten für Kinder." Ob Ganztagsbetreuung für die ganz Kleinen oder für Schüler nach Unterrichtsschluss: Die Kommunen können längst nicht alle Wünsche - und auch nicht zu einem angemessenen Preis für die Eltern - erfüllen. Der Kampf um einen Kita-Platz nimmt in einigen Großstädten groteske Formen an: Ähnlich einem Casting müssen sich die Eltern mit Lebenslauf bewerben und vorab Bereitschaft zeigen, in der Freizeit z. B. den Garten der Kita zu pflegen. Deshalb fordert Schmitz: "Höchste Priorität für die Politik sollte der schnellstmögliche Ausbau der bezahlbaren Ganztagskinderbetreuung sein, damit mehr Eltern die Möglichkeit erhalten, vollzeitnah zu arbeiten", fordert Schmitz.

Kontraproduktiv sei die geplante Brückenteilzeit, die neue Gesetze, bürokratische Regelungen und dirigistische Eingriffe des Gesetzgebers in die betriebliche Arbeitszeitgestaltung mit sich bringt. "Wenn Arbeitnehmer Anspruch darauf haben, ihre Arbeitszeit zu verlängern, ist das ein schwerwiegender Eingriff in die betrieblichen Arbeitsabläufe und in die unternehmerische Freiheit", kritisiert der Hauptgeschäftsführer. Für Unternehmen werde es dann noch aufwändiger und schwieriger, ihr Personal vernünftig zu planen. "Erst muss bei Teilzeit individuell geklärt werden, ob Arbeit vertagt, auf Kollegen verteilt oder durch eine befristete Ersatzkraft erledigt werden kann." Diesen Ersatzkräften müsse dann gekündigt werden, wenn wieder Vollzeit gewünscht sei. "Das ist fast schon kurios, denn auch gegen befristete Arbeitsverträge läuft die Politik ja schon lange Sturm. Ob die Politiker selbst wissen, wohin diese Überregulierung führen soll?", fragt sich Schmitz.

Auch ohne Gesetze und Vorschriften ist in den hiesigen Betrieben ein kultureller Wandel zu beobachten: "Der Wunsch flexibler Arbeitszeiten wird auf betrieblicher Ebene schnell, partnerschaftlich und unbürokratisch besprochen. Weil Fachkräfte fehlen, kann es sich kaum ein Unternehmen erlauben, solche Wünsche auszuschlagen", meint Schmitz.

Quelle und Kontaktadresse:
Unternehmerverbandsgruppe e.V. RA Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer Düsseldorfer Landstr. 7, 47249 Duisburg Telefon: (0203) 993670, Fax: (0203) 355714

(wl)

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