Pressemitteilung | Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) - Hauptgeschäftsstelle

Feuerwerk zu Silvester: Rund 200 Tonnen Silvesterabfall fällt am Neujahrstag allein an den Hotspots der fünf größten Städte an

(Berlin) - Das Jahresende naht und damit auch das traditionelle Silvesterfeuerwerk. In vielen deutschen Städten und Regionen wird der Jahresabschluss mit Feuerwerkskörpern, Böllern, Mehrschussbatterien und Ähnlichem gefeiert. Diese bleiben nach dem Abfeuern häufig auf Straßen und Gehwegen liegen. Allein in den fünf größten deutschen Städten (Berlin, Hamburg, München, Köln und Frankfurt am Main) entfernen die kommunalen Entsorger an bestimmten Hotspots am Neujahrstag rund 200 Tonnen Silvesterabfall. Dabei handelt es sich jedoch nur um einen Teil des in den Städten angefallenen Silvestermülls. Der Großteil wird im Laufe der darauffolgenden Tage im Zuge der regulären Straßenreinigung entfernt.

Rechte und Pflichten
Soweit die kommunale Straßenreinigungssatzung dazu verpflichtet, gilt: Wer an Silvester Feuerwerkskörper auf öffentlichen Plätzen und Straßen abfeuert, muss grundsätzlich seinen hierdurch entstehenden Abfall selbst entsorgen und alle Verunreinigungen entfernen, die die Sauberkeit und das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigen. Auskunft über die Reinigungspflichten erteilen die kommunalen Stadtreinigungsbetriebe oder die Bauämter.

Richtige Entsorgung
Vor der Entsorgung ist es wichtig, darauf zu achten, dass die Feuerwerkskörper nicht mehr brennen, nicht heiß oder warm sind, sodass sich der Abfall in der Tonne nicht entzündet. Feuerwerkskörper dürfen erst entsorgt werden, wenn keine Glut mehr vorhanden ist, und sie vollständig ausgekühlt sind.
Abgebrannte Feuerwerkskörper, Mehrschussbatterien und Böller müssen im Restmüll entsorgt werden. Auch Pappröhren, die in Feuerwerkskörpern verarbeitet wurden oder gezündete Mehrschussbatterien aus Pappe gehören zwingend in die graue Tonne. Nach dem Abfeuern sind diese mit chemischen Rückständen verschmutzt und können nicht mehr über das Altpapier verwertet werden.

Plastikverpackungen müssen über die gelbe Tonne entsorgt werden, Verpackungen aus Pappe gehören ins Altpapier. Glasflaschen ohne Pfand sollten nach Farbe sortiert über die jeweiligen Glascontainer beseitigt werden.

Generell gilt: Abgebrannte Feuerwerkskörper enthalten diverse Chemikalien. Diese könnten durch Regen- und Schmelzwasser weggespült werden und dadurch Boden und Gewässer verschmutzen, weswegen eine frühzeitige Vermeidung durch die richtige Entsorgung wichtig ist.
Bewusster feiern

In einigen Städten und Gemeinden ist privates Feuerwerk zu Silvester in festgelegten Gebieten, wie Innen- und Altstädten, verboten - häufig aus brandschutztechnischen Gründen. Dazu gehören zum Beispiel Ingolstadt, Wernigerode oder München. In der Landshuter Innenstadt fand 2018 als Ersatz eine große Lichtshow statt. Damit sind die deutschen Städte nicht allein: Auch in Paris, Wien und Brüssel ist privates Feuerwerk untersagt.

Tipp: Wer auf das traditionelle Silvesterfeuerwerk nicht verzichten, jedoch bewusster feiern möchte, kann sich zum Beispiel privat mit Nachbarn, Familie oder Freunden zusammentun und ein gemeinsames Feuerwerk genießen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) Stefan Luig, Pressesprecher Invalidenstr. 91, 10115 Berlin Telefon: (030) 58580-0, Fax: (030) 58580-100

(df)

NEWS TEILEN: