Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. (BDF) - Hauptgeschäftsstelle

Fertigbau: Wohneigentum als Bestandteil des Altersvermögensgesetzes ist unerlässlich

(Bad Honnef/Berlin) – Im Rahmen der Expertenanhörungen zum neuen Rentenkonzept der Bundesregierung erklärt der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Fertigbau, Dirk-Uwe Klaas, am 13. Dezember in Berlin:

„Wohneigentum ist die klassische Form der Vorsorge fürs Alter und darf daher im neuen Altersvermögensgesetz bei den zu fördernden Anlageformen nicht fehlen. Der Bundesverband Deutscher Fertigbau hat in einem eigenen Modell bereits dargestellt, dass sich das selbstgenutzte Wohneigentum ohne gravierende Veränderungen in den Gesetzentwurf eingliedern lässt. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass inzwischen auch die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen ein ähnliches Konzept diskutiert, das bereits seit einiger Zeit auch in der Schweiz erfolgreich praktiziert wird.

Die GrĂĽnde, die fĂĽr unser Modell sprechen sind hieb- und stichfest:

1. Durch die lange Nutzungsdauer von Immobilien ist gewährleistet, dass bis zum Tod des Eigentümers Auszahlungen in Form eingesparter Miete erfolgen - im Durchschnitt sind es 740 DM je Monat. Dies entspricht einer zusätzlichen Rente von 30 Prozent. Durch die Erträge aus der geförderten privaten Altersversorgung würde sich nach Modellrechnungen des BMA dagegen nur eine Zusatzrente von 12 Prozent ergeben.

2. Sicher ist, dass nur wenige Bürger die Belastungen beim Eigenheimkauf tragen und gleichzeitig in geförderten Anlageformen Geld sparen können. Der jetzige Gesetzentwurf benachteiligt daher die Bildung von Eigentum massiv und fördert im Gegenzug einseitig Versicherungssparen.

3. Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf sollen bekanntlich für die private ergänzende Altersvorsorge nur diejenigen Anlageformen zugelassen werden, die das Risiko der steigenden Lebenserwartung und damit der zunehmenden Leistungsbezugsdauer angemessen berücksichtigen. Bei dem selbstgenutzten Wohneigentum ist dieses Risiko in nahezu idealer Weise abgedeckt.

Der geplante Rentenreformentwurf des Arbeitsministers führt in seiner jetzigen Fassung zu einer massiven Benachteiligung des Wohnungsbaus gegenüber anderen Anlageformen. In diesem Bereich sind Nachbesserungen dringend notwendig. Entsprechende Verbesserungsvorschläge liegen der Bundesregierung und den federführenden Experten der Bundestagsfraktionen vor.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. (BDF) Flutgraben 2 53604 Bad Honnef Telefon: 02224/93770 Telefax: 02224/937777

NEWS TEILEN: