Pressemitteilung | DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V.

Familienunternehmer plädieren für Mittelstandskartelle statt Ministererlaubnis / Ulrich Herfurth: "Nicht Größe entscheidet"

(Berlin) - Wirtschaftsminister Peter Altmaier ermöglicht die Fusion von Miba/Zollern durch Ministererlaubnis. Für DIE FAMILIENUNTERNEHMER ist dieses Instrument in einer wettbewerbsorientierten Marktwirtschaft ein Fremdkörper. Anlässlich der darüber genehmigten Fusion weisen sie auf eine bislang nicht diskutierte Alternative hin. Der vom Bundeskartellamt und vom Bundeswirtschaftsminister beurteilte Fall wird dabei nicht bewertet.

Ulrich Herfurth, Vorsitzender der Wettbewerbspolitischen Kommission von DIE FAMILIENUNTERNEHMER:

"Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier will mittelständische Unternehmen "im weltweiten Wettbewerb" vor staatsfinanzierter Konkurrenz etwa aus Asien schützen. Zwei Unternehmen durch Fusion zu bloßer Größe oder zu "nationalen Champions" zusammenzuschmieden, ist zur Erreichung dieses Zieles allerdings weder das richtige Mittel noch überhaupt erforderlich.

Es hätte viel mehr Vorteile, wenn sich die von der unfairen Übermacht ausländischen Wettbewerbs bedrohten Unternehmen für ausländische Märkte zu Kooperationen zusammentäten. Und zwar nach dem Modell erlaubnisfähiger "Mittelstandskartelle" nach GWB (§ 3). Auch dadurch könnten sie Größennachteile auf dem Weltmarkt ausgleichen und ein gemeinsames Überleben erleichtern. Sie würden aber nicht den Inlandsmarkt dominieren. Für den Wettbewerb wäre dies mit weitaus geringeren Kollateralschäden behaftet.

Dieses Instrument steht gerade solchen Unternehmern zur Verfügung, die im Hinblick auf technologische Forschung und Entwicklung zusammenarbeiten wollen. Statt eine Ministererlaubnis zu beantragen, sollten Unternehmen viel häufiger versuchen, gar nicht erst den Weg über Fusionen zu beschreiten, sondern andere Möglichkeiten der Kooperation ausschöpfen. Größe allein ist oft gar nicht entscheidend und rettend."

DIE FAMILIENUNTERNEHMER sehen die Ministererlaubnis als Fremdkörper in einer wettbewerbsorientierten Marktwirtschaft und daher zu Recht auch nicht im europäischen Wettbewerbsrecht installiert. Die Entscheidungen des Bundeskartellamtes beruhen in der Regel auf überprüfbare und gerichtlich anfechtbare, detaillierte Untersuchungen. Die Interessen aller relevanten Marktteilnehmer werden dabei einbezogen. Bei einer Ministererlaubnis hingegen fehlen solche Transparenz und Überprüfbarkeit.

Quelle und Kontaktadresse:
DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. Birte Siedenburg, Pressesprecherin Charlottenstr. 24, 10117 Berlin Telefon: (030) 300650, Fax: (030) 30065390

(df)

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