Pressemitteilung | DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V.

Familienunternehmer befürchten Aufweichung der Sanktionswirkung / Reinhold von Eben-Worlée: "Deckelung erschwert Integration in den Arbeitsmarkt."

(Berlin) - Das Bundesverfassungsgericht hat Leistungskürzungen bei Hartz IV teilweise für verfassungswidrig erklärt.

Reinhold von Eben-Worlée, Präsident des Verbands DIE FAMILIENUNTERNEHMER:

"Dieses Urteil wird die Integration von (Langzeit)-Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt deutlich erschweren. Zu Recht kann die Solidargemeinschaft erwarten, dass jene, die Unterstützung erhalten, auch selbst Anstrengungen unternehmen, um ihrer misslichen Lage zu entkommen. Die Realität aber zeigt, dass sich hierzu leider nicht alle Bedürftigen ohne diesen Druck motivieren können. Die Gründe hierfür sind sicherlich vielfältig. Eindeutig aber zeigen Studien, dass deutliche Sanktionen in der Vergangenheit durchaus dazu geführt haben, betroffene Hilfeempfänger schneller in Arbeit zu bekommen. Die Deckelung der Sanktionen auf maximal 30 Prozent wird diese Wirkung nun aufweichen und die Arbeit der Jobcentern erschweren."

Quelle und Kontaktadresse:
DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. Birte Siedenburg, Pressesprecherin Charlottenstr. 24, 10117 Berlin Telefon: (030) 300650, Fax: (030) 30065390

(df)

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