Pressemitteilung | DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V.

Familienunternehmer: Das Urteil ist eine Sensation / Reinhold von Eben-Worlée: "Das EZB-Motto "Weil wir es können" hat ausgedient.

(Berlin) - Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Anleihekaufprogramm der EZB teils als verfassungswidrig.

Reinhold von Eben-Worlée, Präsident des Verbands DIE FAMILIENUNTERNEHMER:
"Das Urteil der Karlsruher Richter zeigt genau auf, dass das Handeln der EZB begründet und überprüfbar sein muss und dass es dies insbesondere im Fall des Programmes für den Kauf von Staatsanleihen (PSPP) nicht war. Karlsruhe hat bemerkenswert klar erkannt, dass die Europäische Kompetenzordnung kein Freifahrtschein ist.

Der lapidare Verweis der EZB auf ein Inflationsziel von nahe zwei Prozent reicht nach Auffassung der Richter nicht aus, um so extrem hohe finanzielle Risiken für alle Bürger Deutschlands und Europas einzugehen, wie es die EZB getan hat. Völlig zu Recht hat Verfassungsgerichtspräsident Andreas Vosskuhle darauf hingewiesen, dass die potentiellen Gefahren des Programmes mit fortlaufend gestiegenen Volumina immer größer werden, während die Möglichkeit der EZB zur Beendigung derartiger Programme immer geringer wird. Die steigende gegenseitige Abhängigkeit der EZB und der Fiskalpolitik der Euro-Länder mit einem hohen Erpressungspotential durch einzelne Länder ist bereits Realität.

Die unmissverständliche Rüge an die Adresse der Bundesregierung und des Bundestages entspricht der Kritik, die DIE FAMILIENUNTERNEHMER seit Beginn einer falschen EURO-Rettung stets geäußert haben: Exekutive und Legislative müssen sich im Interesse Europas als Rechtsgemeinschaft den Kompetenzüberschreitungen europäischer Organe aktiv entgegenstellen und rechtlich überprüfbare Begründungen für jede einzelne Maßnahme einfordern.

Es ist ein sehr guter Tag für Europa, dass die EZB rückblickend und für die Zukunft darlegen muss, welche Wirkungen sie sich von ihren einzelnen geldpolitischen Instrumenten erwartet. Diese EZB-Begründungen werden eine breitere öffentliche Diskussion und damit eine bessere Abwägung in Politik, Wissenschaft und Justiz, aber auch bei den Bürgern ermöglichen.

Die Bundesbank kann also künftig Anleihekäufe nur noch dann mittragen, wenn, so das Urteil, "das angestrebte währungspolitische Ziel nicht außer Verhältnis zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen" steht. Damit ist klargestellt: Auch die EZB ist bei ihren Entscheidungen an das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gebunden und trägt eine entsprechende Darlegungslast.

Die bisherige EZB Begründung "Weil wir es können" reicht nicht mehr aus. Das ist ein sehr gutes Signal aus Karlsruhe."


DIE FAMILIENUNTERNEHMER folgen als die politische Interessenvertretung für mehr als 180.000 Familienunternehmer den Werten Freiheit, Eigentum, Wettbewerb und Verantwortung. Die Familienunternehmer in Deutschland beschäftigen in allen Branchen rund 8 Millionen Mitarbeiter und erwirtschaften jährlich einen Umsatz in Höhe von 1.700 Milliarden Euro.

Quelle und Kontaktadresse:
DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. Birte Siedenburg, Pressesprecherin Charlottenstr. 24, 10117 Berlin Telefon: (030) 300650, Fax: (030) 30065390

(ds)

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