Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Falsche Zinsgutschriften: Marktwächter-Experten warnen vor den Folgen unzulässiger Klauseln in Sparverträgen

(Stuttgart/Berlin) - Bei bestimmten langfristigen Sparverträgen werden Verbrauchern seit Jahren zu niedrige Zinsen gutgeschrieben, weil einige Kreditinstitute den Zinssatz in unzulässiger Weise reduzieren. Betroffene Kunden können die Zinserträge nachrechnen lassen und den fehlenden Betrag von der Bank einfordern.

Die Verbraucherzentralen haben bereits in der Vergangenheit über falsch berechnete Zinsgutschriften für langfristige Sparverträge informiert. Falsche Zinsberechnungen sind darauf zurückzuführen, dass in Sparverträgen oft noch Zinsänderungsklauseln enthalten sind, die der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht standhalten. Mehrfach hat der Bundesgerichtshof in den vergangenen Jahren Zinsänderungsklauseln für unwirksam erklärt, die nicht das erforderliche Mindestmaß an Kalkulierbarkeit möglicher Zinsänderungen aufweisen.

Anhaltende Verbraucherbeschwerden veranlassen die Marktwächter-Experten der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg dazu, erneut auf das Problem hinzuweisen. Banken und Sparkassen dürfen zwar den variablen Zinssatz anpassen, jedoch nicht willkürlich. Das Verfahren der Zinsänderung muss transparent und nachvollziehbar sein. In den letzten Jahren sind die Marktzinssätze erheblich gefallen. Infolgedessen haben die Kreditinstitute die Sparzinsen der Verträge regelmäßig nach unten angepasst, in manchen Fällen auf bis zu 0,01 bzw. 0,001 Prozent.

Betroffene Verträge

Aufgefallen sind den Marktwächter-Experten die reduzierten Zinsanpassungen unter anderem bei Riester-Banksparplänen und folgenden Sparprodukten: "Prämiensparen flexibel", "Vermögensplan" und "VorsorgePlus" der Sparkassen sowie "VR-Zukunft" der Volksbanken. Abgeschlossen überwiegend in den 1990er- und 2000er-Jahren beinhalten solche langfristigen Sparverträge einen variablen Zinssatz.

Verbraucherzentralen bieten Unterstützung

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat bereits die Frankfurter Sparkasse, die Sparkasse Lörrach-Rheinfelden, die Sparkasse Heidelberg sowie die Raiffeisenbank Südhardt erfolgreich abgemahnt. Gegen die Kreissparkassen Tübingen und Kaiserslautern hat sie Unterlassungsklagen eingereicht. Auch die Verbraucherzentrale Sachsen hatte vergleichbare Fälle unwirksamer Zinsänderungsklauseln beobachtet und Zinsen nachberechnet. Jüngst hat sie eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig erhoben, der sich betroffene Verbraucher noch anschließen können (https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/musterfeststellungsklage). Verbraucher, die ähnliche Sparverträge haben und ihre Zinsen nachrechnen lassen möchten, erhalten individuelle Hilfe in einer Verbraucherzentrale vor Ort. Weitere Informationen unter: www.verbraucherzentrale.de/beratung

Über den Marktwächter Finanzen:

Der Marktwächter Finanzen ist ein Projekt, mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen den Finanzmarkt aus Perspektive der Verbraucher beobachten. Hierfür werden Beschwerden und Beratungen von Verbrauchern aus allen 16 deutschen Verbraucherzentralen über ein Frühwarnnetzwerk systematisch ausgewertet. Zudem werden empirische Untersuchungen durchgeführt. So können Schwachstellen und Fehlentwicklungen erkannt, Verbraucher frühzeitig gewarnt und Aufsichts- und Regulierungsbehörden bei ihrer Arbeit unterstützt werden. Insgesamt untersuchen fünf Schwerpunkt-Verbraucherzentralen den Finanzmarkt: Baden-Württemberg (Geldan- lage und Altersvorsorge), Bremen (Immobilienfinanzierung), Hamburg (Versicherungen), Hessen (Grauer Kapitalmarkt) und Sachsen (Bankdienstleistungen und Konsumentenkredite). Der Marktwächter Finanzen wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert. https://www.marktwaechter.de/finanzen

Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Franca Palaschinski, Team "Marktwächter Kommunikation" Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin Telefon: (030) 2258 00-137

(df)

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