Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Faire Verbraucherverträge: "Worten müssen Taten folgen" / vzbv fordert deutliche Nachbesserungen beim Gesetz für faire Verbraucherverträge

(Berlin) - Große Koalition hatte Nachbesserung beim Gesetzesentwurf angekündigt / vzbv fordert Kündigungsbutton, kürzere Vertragslaufzeiten und verkürzte automatische Vertragsverlängerungen sowie deutlich mehr Schutz vor ungewollten Vertragsabschlüssen / Schutz vor Kostenfallen auch im Interesse der Wirtschaft

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert Union und SPD anlässlich einer Sachverständigenanhörung auf, den Ankündigungen im Bundestag Taten folgen zu lassen und das geplante Gesetz für faire Verbraucherverträge in wesentlichen Punkten nachzubessern. In einer detaillierten Stellungnahme fordert der vzbv unter anderem verbraucherfreundliche Kündigungsprozesse, die Reduzierung der automatischen Vertragsverlängerungen von derzeit zwölf auf künftig einen Monat sowie deutlich mehr Schutz vor ungewollten Vertragsabschlüssen am Telefon. Der Bundestag beschäftigt sich voraussichtlich noch im Frühjahr in zweiter und dritter Lesung mit dem Gesetz.

"Die erste Lesung im Bundestag hat gezeigt, dass parteiübergreifend Konsens darüber herrscht, das Gesetz für faire Verbraucherverträge nachzubessern. Diesen Worten müssen nun Taten folgen. Handy- und Stromverträge sowie Streamingabos sind wunderbare Erfindungen. Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher werden sie aber immer wieder zum teuren Ärgernis. Mal lassen Firmen ihre Kunden nicht aus dem Vertrag, mal werden Ihnen Verträge untergeschoben, die sie gar nicht haben wollen. Damit muss Schluss sein", sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller.

Kündigungsbutton und Eingangsbestätigung

Der vzbv lobt, dass die Regierungsfraktionen das Problem der komplizierten Kündigungsprozesse wiederholt thematisiert haben. Neben einem bereits diskutierten Kündigungs-Button fordert der vzbv eine Eingangsbestätigung insbesondere für diese Kündigungen, damit Verbraucher auch sicher wissen, dass sie den Vertrag beendet haben.

Eine große Baustelle des geplanten Gesetzes sind zudem die Themen Vertragsabschlüsse und Laufzeiten. Laut einer forsa-Umfrage im Auftrag des vzbv vom November 2020 zahlt knapp jeder fünfte Verbraucher (19 Prozent) für Verträge für z. B. Telefon, Streamingdienst oder Strom, die er überhaupt nicht abschließen wollte. Von ungewollten Vertragsverlängerungen ist sogar fast jeder Vierte (24 Prozent) betroffen. Dabei gaben die Betroffenen an, dass ihnen durch die ungewollten Vertragsverlängerungen ein durchschnittlicher finanzieller Schaden in Höhe von 335 Euro in zwei Jahren entstanden ist.

Bestätigungslösung bei telefonisch geschlossenen Verträgen

Der vzbv fordert deshalb, automatische Vertragsverlängerungen von derzeit 12 auf einen Monat zu reduzieren. Die Vertragserstlaufzeit sollte 12 statt wie bisher 24 Monate betragen. Dringender Verbesserungsbedarf besteht zudem beim Schutz vor telefonisch untergeschobenen langfristigen Verträgen. Geplant ist eine verpflichtende Bestätigung solcher Abschlüsse lediglich für die Energiebranche - gelten müsste dies selbstverständlich für alle Branchen.

"Es wäre auch im Interesse der Wirtschaft, Verbraucher besser vor Kostenfallen zu schützen. Dies würde ehrliche Anbieter und den Wettbewerb stärken", so Müller.

Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Pressestelle Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

(ds)

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