Pressemitteilung | Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.

Fahrverbote: Positive Prognosen beachten

(Stuttgart) - "Die Richter haben den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit klug in den Mittelpunkt gerückt", kommentiert Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold das gestrige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Luftreinhalteplan für Reutlingen. Sei aufgrund massiver Anstrengungen einer Kommune absehbar, dass der vorgeschriebene Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffoxid pro Kubikmeter Luft zeitnah unterschritten wird, müsse dies honoriert werden.

"Die Landesregierung sollte diesem Gesichtspunkt auch für Stuttgart Rechnung tragen, ihren Ermessenspielraum nutzen und dort ebenfalls keine zonalen Fahrverbote für Euro 5 Diesel aussprechen", so Reichholds Erwartung für den Fall, dass die im Frühjahr anstehende Prognose ergebe, dass auch die Landeshauptstadt den Grenzwert künftig einhalten kann. Auf die 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart könne dann guten Gewissens verzichtet werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V. Pressestelle Heilbronner Str. 43, 70191 Stuttgart Telefon: (0711) 263709-0, Fax: (0711) 263709-100

(sy)

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