Pressemitteilung | Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V.

FVDZ und VuV schließen Vertrag mit Deutscher Betriebskrankenkasse: Kostenerstattung und Festzuschüsse vereinbart / Versicherte können Leistungen frei wählen

(Berlin/Hannover) - Die rund 1,1 Millionen Versicherten der Deutschen Betriebskrankenkasse (Deutsche BKK) können künftig frei entscheiden, ob und welche Leistungen sie in einem für sie maßgeschneiderten Paket zusätzlich privat versichern möchten. Das haben der Freie Verband Deutscher Zahnärzte e.V. (FVDZ) und die Vereinigung Unabhängiger Vertragszahnärzte e.V. (VuV) in Niedersachsen in einem Projektvertrag mit der Deutschen BKK vereinbart.

Während die Gesundheitspolitiker seit Monaten darüber beraten und streiten, ob und welche Leistungen aus dem GKV-Katalog genommen werden sollen, um das System als solches zu retten, haben FVDZ, VuV und Deutsche BKK für den Bereich Zahnmedizin eine Vereinbarung getroffen, die den gesetzlich Krankenversicherten den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen und präventionsorientierten Zahnmedizin erleichtert. FVDZ-Bundesvorsitzender Dr. Wilfried Beckmann: "Wir haben damit erstmals die verkrusteten Strukturen der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgebrochen und ein innovatives und modernes Modell entwickelt".

Das außervertragliche Leistungsangebot umfasst neben Präventionsleistungen und Gussfüllungen erweiterte Leistungsangebote in den Bereichen Zahnersatz, Implantate und Kieferorthopädie. Das Besondere: die Versicherten selbst können ihren Versicherungsschutz durch die Wahl eines bestimmten Vorsorgepaketes über die gesetzlichen Leistungen hinaus "upgraden".

Die Abrechnung der Leistungen soll nach der Gebührenordnung für Zahnärzte
(GOZ) über private Versicherungsträger erfolgen. Eingeführt werden zudem Festzuschüsse für bestimmte Leistungen sowie die Kostenerstattung. Dabei erhält der Patient eine Rechnung, die er bei seiner Krankenversicherung zur Erstattung einreicht. "Festzuschüsse und Kostenerstattung waren und sind zwei zentrale Forderungen der Zahnärzteschaft", so VuV-Vorsitzender Dr. Karl Horst Schirbort.

Für Beckmann und Schirbort zeigt der Vertrag zudem, dass geschlossene Einkaufsmodelle, anders als von der Rot-Grünen Bundesregierung gewünscht, nicht das Modell der Zukunft sind. Im Gegensatz zu diesen Plänen sind mit der Deutschen BKK ganz eindeutig die uneingeschränkte Therapiefreiheit und die freie Zahnarztwahl festgeschrieben worden.

Die Zukunft der Zahnmedizin in Deutschland - so die beiden Vorsitzenden - liege nicht in einer umfassenden GKV-Sachleistung. Präventionsorientierte Zahnmedizin erfordere vielmehr den informierten Patienten, der über Festzuschüsse vom Kostenträger uneingeschränkten Zugang zu allen Versorgungsformen hat und damit auch die wirtschaftlichen Konsequenzen mitverantwortet.

Quelle und Kontaktadresse:
Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V. Mallwitzstr. 16, 53177 Bonn Telefon: 0228/85570, Telefax: 0228/347967

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