Pressemitteilung | Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI)

EuGH-Urteil zu Genom-Editing / "Rückwärtsgewandt und fortschrittsfeindlich"

(Frankfurt am Main) - Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI), Utz Tillmann, bewertet das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur rechtlichen Einordnung von Genom-Editing als unverständlich. Der EuGH hat entschieden, dass durch Anwendung von molekularbiologischen Methoden wie Crispr/Cas gentechnisch veränderte Organismen entstehen, obwohl ihr Erbmaterial mit natürlichen Varianten und mit konventionellen Züchtungsmethoden identisch ist.

"Das Urteil des EuGH ist rückwärtsgewandt, fortschrittsfeindlich und weist so den Weg auf ein Abstellgleis. Es schadet der Innovationsfähigkeit des Biotech-Standorts EU erheblich und koppelt ihn von der Entwicklung im Rest der Welt ab. Die Entscheidung blockiert nicht nur raschere Erfolge in der modernen Landwirtschaft für die Züchtung ertragreicherer und robusterer Pflanzen, sie behindert auch die Produktion von Biopharmazeutika und die Herstellung biobasierter Chemikalien. Die Bewertung des EuGH, wie Methoden des Genom-Editing reguliert werden sollen, ist falsch, weil Forscher mit Crispr/Cas das gleiche Ergebnis erzielen wie mit konventioneller Züchtung - nur sehr viel schneller."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) Pressestelle Mainzer Landstr. 55, 60329 Frankfurt am Main Telefon: (069) 2556-0, Fax: (069) 2556-1471

(ta)

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