Pressemitteilung |

Erste Stufe der EU-weiten Rindfleisch-Etikettierung bringt noch wenig Informationen

(Bonn) - Am 1. September tritt in allen EU-Mitgliedstaaten die erste Stufe der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 zur Rindfleisch-Etikettierung in Kraft. Danach sind bei Rindfleisch die Angabe der Zulassungsnummern von Schlacht- und Zerlegebetrieb sowie die Angabe des Ortes der Schlachtung und Zerlegung (Namen des Mitgliedsstaats) obligatorisch. Einbezogen ist jetzt auch Hackfleisch. Weiterhin muss eine Referenznummer angegeben werden, die die Rückverfolgbarkeit zwischen dem Fleisch und dem Tier oder der Gruppe von Tieren, von denen das Fleisch stammt, sicherstellt. Die jetzt vorgesehene Etikettierung bringt für die Verbraucher keine nennenswerten Informationen, meint die AgV. Erst die zweite Stufe dieser Verordnung, die europaweit im Jahre 2002 in Kraft tritt, informiert die Verbraucher ausreichend - dann ist auch die Kennzeichnung von Geburtsort und Mastbetrieb vorgeschrieben.

Neben dieser obligatorischen Kennzeichnung bleibt die Möglichkeit der freiwilligen Kennzeichnung bestehen: Viele Betriebe machen seit Jahren bereits von sich aus Angaben zur Herkunft (Geburtsort), zur Mast oder zur Tierkategorie, z.B. Jungbulle oder Ochse. Grundlage für diese weitreichende Etikettierung sind staatlich genehmigte Etikettierungs- und Kontrollsysteme sowie Kontrollen durch staatlich anerkannte private Kontrollstellen. Die privaten Kontrollen werden ihrerseits staatlich überwacht.

Die AgV empfiehlt deshalb den Verbrauchern, entsprechend umfassend gekennzeichnetes Rindfleisch zu bevorzugen. Sie können durch ihre Kaufentscheidung deutlich machen, dass sie eine Kennzeichnung von der Geburt bis zur Ladentheke wollen und auch bereit sind, diese Zusatzleistung zu honorieren.

Außerdem fordert die AgV die Bundesregierung auf, schnellstens die im Juli im Bundesrat gescheiterte und an den Vermittlungsausschuss zurückverwiesene nationale Verordnung durchzusetzen, die der erst für 2002 vorgesehenen Verordnung vorgreift und für Rindfleisch aus Deutschland die Herkunfts-Kennzeichnung von der Geburt, Mast, Schlachtung und Zerlegung verpflichtend regeln wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. (AGV) Heilsbachstr. 20, 53123 Bonn Telefon: 0228/64890 Telefax: 0228/644258

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