Pressemitteilung | DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V.

Erbschaftsteuer bedroht Existenz von Familienunternehmen

(Berlin) - Die Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer e.V. (ASU) äußert sich enttäuscht über den Bericht der Bundesregierung zur "Fortentwicklung der Unternehmensbesteuerung". Der Plan enthielte zwar einige Gesetzesänderungen, die zur Entlastung des Mittelstandes beitrügen - wie die steuerneutrale Realteilung bei der Auflösung von Personengesellschaften. Zu kritisieren sei, dass die Einführung einer steuerfreien Reinvestitionsrücklage nicht weiterverfolgt würde. Vor allem aber lasse der Bericht jede Stellungnahme zu den Plänen einiger SPD-regierter Länder vermissen, die Erbschaftsteuer zu erhöhen. "Die geplante Erhöhung der Erbschaftsteuer würde den Mittelstand besonders schwer treffen. Sie ließe sich auch nicht mit mehr Steuergerechtigkeit rechtfertigen. Steuergerechtigkeit lässt sich nur durch die schrittweise Abschaffung der Erbschaftsteuer herstellen", sagt der Vorsitzende der Steuerpolitischen Kommission der ASU, Joachim Punge.

Der Versuch, den Vermögenswert von so verschiedenartigen Steuerobjekten wie Wertpapieren, Einfamilienhäusern und gewerblichen Betrieben einheitlich zu bemessen, sei trotz komplizierter Berechnungsverfahren zum Scheitern verurteilt. Die systembedingten Ungerechtigkeiten, welche das Bundesverfassungsgericht bereits 1995 gebrandmarkt habe, seien daher nach wie vor unausweichlich. Weitere Rechtsstreitigkeiten bis zum Bundesverfassungsgericht seien zu erwarten. Der Ertrag der Erbschaftsteuer stehe zudem in keinem Verhältnis zum Erhebungsaufwand und ihren z.T. verheerenden wirtschaftlichen Auswirkungen. Viele Familienbetriebe seien bei einem Generationswechsel in ihrer Existenz bedroht, weil sie die Steuer aus der Betriebssubstanz entrichten müssten. Die Belastung der vererbten Unternehmensvermögen gefährde somit zahlreiche Arbeitsplätze. Sollten die Pläne zur Neubewertung von Immobilien Wirklichkeit werden, würde diese Lage noch verschärft. Denn viele Familienunternehmen sicherten sich über ihren Grundbesitz eine Finanzierungsbasis für ihr unternehmerisches Geschäft.

Deshalb trete die ASU für die vollständige Abschaffung der Erbschaftsteuer ein. Ein erster Schritt müsse die Freistellung der vererbten Unternehmensvermögen sein. Die ASU habe ein entsprechendes Reformkonzept erarbeitet, das bereits von der EU-Kommission aufgegriffen worden sei. Danach sollen Unternehmensvermögen von der Erbschaftsteuer völlig ausgenommen werden, wenn der Betrieb von den Erben weitergeführt wird. Nur wenn der Betrieb nicht weitergeführt, sondern veräußert wird, solle eine Erbschaftsteuer erhoben werden. Diese sei vom Erben durch einen auf 10 Jahre befristeten, degressiv ausgestalteten Zuschlag auf die Einkommensteuer „abzuarbeiten“. Durch dieses Konzept werde die erbschaftsteuerliche Benachteiligung von Unternehmensvermögen beseitigt und zugleich ein Anreiz zur Fortführung ererbter Betriebe geschaffen.

Quelle und Kontaktadresse:
Barbara Vogt Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer e.V. (ASU) Reichsstrasse 17 14052 Berlin Telefon: 030/30065340 Telefax: 030/30065390

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