Pressemitteilung | ADAC e.V. - Allgemeiner Deutscher Automobil-Club

Entfernungspauschale ungerechte Geldverschwendung / Kosten ausgleichen nicht Steuersubventionen verteilen

(München) - Mit einer Umwandlung der Kilometer- in eine Entfernungspauschale würde die Bundesregierung nach Ansicht des ADAC eine kostspielige Kehrtwende in ihren politischen Absichten vollziehen: Statt speziell solche Berufspendler, die unter den steigenden Kraftstoffkosten unmittelbar leiden, steuerlich zu entlasten, würden auch unberechtigte Steuergeschenke auch an solche Verkehrsteilnehmer verteilt, die von den aktuellen Kostensteigerungen gar nicht betroffen sind: Fußgänger und Radfahrer. Auch Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel können - im Gegensatz zum Pkw-Fahrern - heute und künftig alle tatsächlich anfallenden Kosten für den Arbeitsweg in vollem Umfang steuerlich absetzen.

„Gerade in Zeiten knapper Kassen", so ADAC-Vizepräsident für Verkehr Dr. Erhard Oehm, "macht es keinen Sinn Gelder mit dem Füllhorn zu verteilen. Wichtig ist es in dieser Situation, diejenigen Berufspendler zu entlasten, die auch tatsächlich durch die gestiegenen Kraftstoffpreise höhere Kosten haben."

Aus Sicht des ADAC ist eine kostengerechte Anpassung der Kilometerpauschale erforderlich, um die am Arbeitsmarkt nötige Mobilität und Flexibilität der Bevölkerung nicht zu gefährden. Die derzeit diskutierte Umwandlung der Kilometerpauschale in eine verkehrsmittel-unabhängige Entfernungspauschale würde dem elementaren steuerpolitischen Grundsatz widersprechen, dass nur solche Aufwendungen steuerlich abgesetzt werden dürfen, die auch tatsächlich entstanden sind.

Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) Am Westpark 8, 81373 München Telefon: 089/76760 Telefax: 089/76762500

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