Pressemitteilung | Deutscher Tierschutzbund e.V.

Endlich die Sau rauslassen / Zwölf Tierschutzorganisationen legen Konzept für sofortiges Ende der Kastenstandhaltung vor

(Bonn) - Gemeinsam mit elf weiteren Tierschutzorganisationen hat der Deutsche Tierschutzbund einen Vorschlag erarbeitet, wie Kastenstände für Sauen in Deutschland innerhalb weniger Jahre komplett abgeschafft werden können. Unter dem Titel »Sauenhaltung in Deutschland - Handlungsmöglichkeiten aus Sicht des Tierschutzes« zeigen die Organisationen Schritte für einen sofortigen Umbau des Systems Kastenstand auf, hin zu einer für die Sauen weniger leidvollen Gruppenhaltung. Mit dem Papier wollen die Tierschutzorganisationen einen konstruktiven Beitrag zur aktuellen Debatte um die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung leisten. Ihre Position ist dabei klar: Kastenstände sind tierschutz- und verfassungswidrig und müssen abgeschafft werden. Es kann aus Sicht des Tierschutzes keinen akzeptablen Kompromiss zwischen den Bundesländern geben, der lediglich Fixierungszeiten verkürzt und Kastenstandsbreiten anpasst.

"Mit dem Konzept wollen wir den zuständigen Länderministern im Agrarausschuss des Bundesrates sowie den Regierungschef*innen in den Bundesländern aufzeigen, wie es gehen kann. Wir können nur an die Länder appellieren, bei der finalen Entscheidung keinen faulen Kompromiss zu akzeptieren. Denn der Kastenstand ist tierschutzwidrig und in seiner jetzigen Form gesetzeswidrig - das wurde höchstrichterlich bestätigt. Rechtssicherheit besteht, es muss jetzt darum gehen, geltendes Recht auch umzusetzen und das sobald möglich. Dass lange Übergangsfristen nicht vertretbar sind, hat gerade auch erst der Deutsche Ethikrat deutlich gemacht", sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Die Kernpunkte der Handlungsmöglichkeiten

Nach Vorstellung der Tierschutzverbände sollen zunächst alle Betriebe im Deckbereich nach Abschluss von zwei Jahren auf die Gruppenhaltung - ohne jeglichen Kastenstand - umgestellt haben. Dabei sollen die Sauenhalter*innen innerhalb der ersten sechs Monate ein Umbaukonzept und innerhalb des ersten Jahres einen Bauantrag vorlegen. Die maximale Fördermöglichkeit sollten diejenigen Betriebe erhalten, die noch vor Ablauf der Frist von einem Jahr einen Bauantrag einreichen.

Nach spätestens fünf Jahren müssen alle Betriebe auch auf freie Abferkelsysteme umgestellt haben. Hier ist nach zwei Jahren ein Umbaukonzept und nach einem weiteren Jahr ein Bauantrag vorzulegen. Die maximale Fördermöglichkeit sollten diejenigen Betriebe erhalten, die noch vor Ablauf der Frist von drei Jahren einen Bauantrag eingereicht haben.

Bis der Umbau wie beschrieben vollzogen wurde, müssen die seit 1992 geltenden Mindestanforderungen umgesetzt werden, die bis heute systematisch ignoriert werden. Die Sauenhalter*innen sollen, um die Mindeststandards zu erfüllen, die Kastenstände im Deckbereich öffnen und den Bereich hinter den Kastenständen für die Tiere nutzbar machen oder einen anderen Umstallungsrhythmus wählen.

Um den raschen Systemwechsel zu ermöglichen sollten die Sauenhalter*innen entsprechende finanzielle Unterstützung erhalten. Neben bereits existierenden Fördermöglichkeiten schlagen die Tierschutzorganisationen drei weitere Finanzierungsinstrumente vor: Sonderabgaben auf Produkte tierischen Ursprungs, eine Neuregelung der Mehrwertsteuer auf pflanzliche und tierische Produkte sowie eine Umschichtung der Fördergelder aus dem Budget der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) von der ersten in die zweite Säule. Fördergelder darf es allerdings nur für tierschutzfachlich einwandfreie Um- und Neubauten ohne jeglichen Kastenstand geben und nicht zum Beispiel für die Verbreiterung von Kastenständen.

Neben der Finanzierung bedarf es dringender Anpassungen im Baurecht. Darüber hinaus müssen Genehmigungsverfahren stark vereinfacht und beschleunigt werden, wenn die Baumaßnahmen nicht mit einer Bestandsaufstockung einhergehen.

Ebenfalls braucht es ein zuverlässiges Kontrollkonzept, um die Einhaltung der Vorgaben zu überwachen und gegebenenfalls Sanktionen zu verhängen. Im Tierschutz ist das Kontrollsystem extrem mangelhaft, so dass hier großer Nachholbedarf besteht.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Tierschutzbund e.V. Pressestelle In der Raste 10, 53129 Bonn Telefon: (0228) 604960, Fax: (0228) 6049640

(ds)

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