Pressemitteilung | Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden Industrie e.V. (HDH) - Geschäftsstelle Bad Honnef

Endlich Rechtssicherheit für Gläubiger: HDH begrüßt überfällige Insolvenzrechtsreform

(Bad Honnef) - Die seit gut vier Jahren überfällige Gesetzesnovelle zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts wurde jetzt vom Bundesrat verabschiedet. Zuvor hatte der Bundestag die Reform in zweiter und dritter Lesung beschlossen. "Ich bin froh, dass die Koalition dieses wichtige Gesetzesvorhaben nun doch noch im Laufe dieser Legislaturperiode verabschiedet hat. Schließlich hatten sich Union und SPD im Koalitionsvertrag von 2013 auf eine Reform des Anfechtungsrechts geeinigt", erklärt der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Holzindustrie (HDH e.V.), Dirk-Uwe Klaas.

Für die Betriebe des HDH - dazu gehören unter anderem die Bereiche Holz-Fertigbau, Möbel, Parkett und Bestattungsbedarf - ist die Reform des Insolvenzrechts eine gute Nachricht: Die Unternehmen sind jetzt sehr viel besser vor dem Risiko geschützt, erhaltene Zahlungen auch noch viele Jahre nach Vertragsabschluss an einen Insolvenzverwalter zurückführen zu müssen. "Die gesetzliche Begründung für die jahrelang drohende Rückzahlung lautete damals, dass Kunden zum Beispiel Ratenzahlungen oder Stundungen gewährt worden waren. Den Gläubigern wurde in diesem Zusammenhang unterstellt, von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gewusst und sich so einen Vorteil gegenüber anderen Gläubigern verschafft zu haben", erklärt Klaas. Die jetzige Reform stelle klar, dass Gläubiger, die ihren Schuldnern Zahlungserleichterungen gewähren, davon ausgehen können, dass diese Tatsache alleine keine Vorsatzanfechtung mehr begründet. "Außerdem reduziert sich die Anfechtungsfrist von bislang zehn auf künftig vier Jahre. Das sind wirklich gute Nachrichten für unsere Unternehmen", bekräftigt Klaas.

Verzögerung durch Streit um das "Fiskusprivileg"

Die bisherige Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens war vor allem dem Streit um das so genannte "Fiskusprivileg" geschuldet. Dieses Privileg ermöglichte es Finanzämtern und Sozialkassen, sich gegenüber anderen Gläubigern einen Vorteil zu verschaffen. "Die jetzige Reform schiebt dieser Praxis einen Riegel vor. Auch das ist gut so", so der HDH-Hauptgeschäftsführer und schließt: "Wir als HDH sind froh, dass das Insolvenzanfechtungsrecht endlich reformiert wird. Die Unternehmen, für die vor allem die finanzielle Planungssicherheit eine tragende Säule ihrer Geschäftstätigkeit ist, mussten lange genug darauf warten."

Quelle und Kontaktadresse:
Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden Industrie und verwandter Industrie- und Wirtschaftszweige e.V. (HDH) Pressestelle Flutgraben 2, 53604 Bad Honnef Telefon: (02224) 93 77-0, Fax: (02224) 93 77-77

(cl)

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