Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Einsparpotenzial bei Ablesediensten? - Ablesedienste im Fokus der Marktbeobachtung

(Berlin) - Der Marktwächter Energie prüfte über 1.600 Heizkostenabrechnungen und nahm dabei die Kosten der Ablesedienste in den Blick. Das Ergebnis der Untersuchung zeigt, dass die Ausgaben für die Ablesedienste einen nicht unwesentlichen Bestandteil der Energiekosten für die Verbraucher ausmachen.

"Ihr Ablesedienst kommt. Bitte ermöglichen Sie uns unbedingt den Zugang zu Ihrer Wohnung." Millionen Mieter finden einmal im Jahr diese Nachricht an ihrer Haustür. Doch wer zahlt den Ablesedienst eigentlich und wie hoch sind die Kosten? Verbrauchern bleibt häufig verborgen, in welchem Verhältnis die Mess- und Abrechnungskosten zu den Energiekosten stehen, da sie in den Nebenkostenabrechnungen meist nicht einzeln aufgeführt sind.

"Die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten ist grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Energieeinsparung" erläutert Svenja Gesemann, Projektleiterin des Marktwächter Energie. "Aus Verbrauchersicht stellt sich aber die Frage, ob die damit verbundenen Kosten wirtschaftlich sind."

Das hat der Marktwächter Energie nun untersucht. Er prüfte 1.696 Heizkostenabrechnungen von Verbrauchern, die den Verbraucherzentralen zum Zwecke der Überprüfung zugesandt wurden. 1.388 davon wurden von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt und in den Jahren 2008 bis 2017 abgerechnet. 308 Heizkostenabrechnungen, die zwischen 2014 und 2016 abgerechnet wurden, stellte die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern bereit. Das Ergebnis der Untersuchung zeigt: Mehr als die Hälfte der Verbraucher bezahlen im Verhältnis zu ihren Heizkosten 10 Prozent und mehr für die Ablesedienstleistung. Fast jeder vierte Mieter zahlt sogar 15 Prozent und mehr. Das ist möglich, weil es dem Ablesedienstmarkt in Deutschland mit seinen oligopolistischen Tendenzen an Wettbewerb mangelt. Dem Kunden wird durch eine Reihe von Strukturmerkmalen ein Anbieterwechsel erschwert.

Die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten wurde 1981 eingeführt, um den Energieverbrauch auf dem Wärmemarkt zu vermindern. Der Energieverbrauch im Gebäudesektor und von Privathaushalten sank seither.

Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Pressestelle Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

(df)

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