Pressemitteilung |

Einkommensverlust gesetzlich Krankenversicherter bei Krankheit

(Köln) - Zu erheblichen finanziellen Einbußen für den gesetzlich krankenversicherten Angestellten und Selbständigen kann es bei der Beziehung von Krankengeld kommen. Darauf haben der NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, und dessen Tochter, die NAV-Wirtschaftsdienst für Ärzte GmbH, hingewiesen.

So könne ein gesetzlich Krankenversicherter maximal 78 Wochen Krankengeld beziehen. Für den freiwillig gesetzlich Versicherten gebe es ca. DM 160,-- pro Tag, wovon nach Abzug der Sozialabgaben nur ca. DM 138,-- pro Tag, also lediglich DM 4.135,-- pro Monat, verblieben. Da das Krankengeld dem Progressionsvorbehalt unterliege und damit in der Steuererklärung angegeben werden müsse, sei nach Steuern oft ein Minus von DM 1.000,-- und mehr pro Monat die Folge. Egal ob selbständig oder angestellt, ob freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, das Krankengeld aus der gesetzlichen Versicherung unterliege immer dem Progressionsvorbehalt, betonten der NAV-Virchow-Bund und der NAV-Wirtschaftsdienst.

Klare Vorteile hätten hier die privat Versicherten. Neben den Versorgungsleistungen der Privatversicherung profitierten sie davon, dass Krankengeldzahlungen aus der privaten Krankenversicherung nicht versteuert werden müssten. Deshalb empfahlen NAV-Virchow-Bund und NAV-Wirtschaftsdienst allen gesetzlich Krankenversicherten, drohenden Einkommensverlusten bei Krankheit durch ein privates Krankentagegeld entgegenzuwirken.

Quelle und Kontaktadresse:
NAV-Virchow-Bund (Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands Virchow-Bund, DAZ) e.V. Belfortstr. 9 50668 Köln Telefon: 0221/9730050 Telefax: 0221/7391239

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