Pressemitteilung | Deutscher Frauenrat - Lobby der Frauen in Deutschland e.V.

Ein Lieferkettengesetz für Frauen

(Berlin) - Das Kabinett behandelt heute den Referentenentwurf für ein Lieferkettengesetz. Der DF begrüßt, dass die Koalition vorankommt, um noch in dieser Legislaturperiode ein Lieferkettengesetz mit Sanktionsmechanismen zu verabschieden, bemängelt jedoch Lücken bei der Gleichstellungsperspektive.

"Wir brauchen ein starkes Lieferkettengesetz, das zivilrechtliche Haftung und den Schutz der Menschenrechte entlang der Wertschöpfungsketten vorsieht. Der aktuelle Entwurf ist kein Lieferkettengesetz für Frauen! Im parlamentarischen Verfahren muss gleichstellungspolitisch nachgebessert werden", fordert Lisi Maier, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrats.

Das gilt unter anderem für die Auflistung der für das Gesetz relevanten Menschenrechtsabkommen. Wenn Unternehmen oder mittelbare Zuliefer*innen gegen dort genannte Rechte verstoßen, drohen künftig Sanktionen. Die Frauenrechtskonvention CEDAW fehlt in der Aufzählung aber genauso wie die ILO-Konvention 190 über Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Bei den Risikoanalysen fehlt die Gleichstellungsperspektive komplett. Unter anderem sollten Konsultationen mit weiblichen Stakeholdern Teil der Risikoanalysen sein.

Der DF begrüßt, dass ein angemessener Lohn und gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit prominent im Gesetzesentwurf vorkommen und bei der Begründung des Gesetzes explizit das Diskriminierungsverbot aufgrund des Geschlechts genannt wird. Frauen erhalten besonders häufig Löhne unterhalb des Existenzminimums.

Von einem wirksamen Lieferkettengesetz würden insbesondere Frauen profitieren. Der DF bemängelt daher, dass das Gesetz nur für wenige, große Unternehmen und ihre direkten Zulieferer, nicht aber entlang der Wertschöpfungskette Anwendung finden soll. Auch nach dem aktuellen Entwurf können Opfer, die von schweren Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Unternehmen oder ihre Zuliefer*innen betroffen sind, ihre Rechte nicht vor deutschen Gerichten einklagen. Diese Einschränkungen drohen das wichtige Vorhaben zu einem zahnlosen Tiger zu machen. Gerade in Hinblick auf die Verhandlungen zu einem europäischen Lieferkettengesetz ist es aber wichtig, dass Deutschland mit gutem Beispiel vorangeht.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Frauenrat - Lobby der Frauen in Deutschland e.V. Pressestelle Axel-Springer-Str. 54a, 10117 Berlin Telefon: (030) 204569-0, Fax: (030) 204569-44

(ds)

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