Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

EU-Kommission schlägt Abkehr von der Bestandstötung vor / DBV begrüßt diesen wichtigen Schritt

(Bonn) - Die EU-Kommission hat im Ständigen Veterinärausschuss vorgeschlagen, dass nach der Feststellung von BSE nicht mehr der gesamte Tierbestand getötet werden muss. Bisher ist die Bestandstötung zwingend vorgeschrieben. Damit hat sich die EU-Kommission der Forderung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) angeschlossen. Zuvor hat bereits Bundesministerin Renate Künast die berufsständischen Vorstellungen übernommen und sich in Brüssel für die Abkehr von der Herdenkeulung und die Einzeltierkeulung engagiert.

Die EU-Verordnung sieht jedoch weiterhin vor, eine definierte Geburts- und Fütterungskohorte zu töten. Da BSE als Einzeltiererkrankung wissenschaftlich anerkannt ist, sollte auch die Kohortentötung aufgehoben werden, schlussfolgert der DBV. Der jetzige Kommissionsvorschlag kann deshalb nur als ein Zwischenschritt hin zur Einzeltiertötung gesehen werden.

Der DBV fordert den Bundesrat auf, bei den derzeitigen Beratungen der BSE-Vorsorgeverordnung den nationalen Gestaltungsspielraum auszunutzen, um möglichst viele Tiere vor der Herdenkeulung zu schützen.

Denn vorbeugender Verbraucherschutz wird weniger durch die Art und den Umfang der Tötung garantiert, sondern vielmehr durch die bereits ergriffenen Maßnahmen wie:

- BSE-Test bei allen Schlachtrindern, die älter als 24 Monate sind; auf freiwilliger Basis werden auch viele jüngere Tiere dem BSE-Test unterzogen; nach EU-Gesetz müssen nur Rinder älter als 30 Monate getestet werden.
- Entfernung des gesamten spezifischen Risikomaterials im Schlachtprozess; darüber hinaus wird seit dem 1.4.2001 die Wirbelsäule aller Rinder, die älter als 12 Monate sind, entnommen.
- Seit dem 01.12.2000 besteht ein umfassendes und zeitlich unbegrenztes Verbot des Einsatzes tiermehl- und tierfetthaltiger Futtermittel.
- Verbot von Separatorenfleisch aus Knochen von Wiederkäuern.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

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