Pressemitteilung | Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)

EU-Kommission bestätigt DEHOGA-Position: Beschränkung des Vorsteuerabzugs rechtswidrig

(Bonn/Berlin) - Die auf Verpflegungs- und Übernachtungskosten des Unternehmers und seines Personals entfallende Mehrwertsteuer kann im Rahmen des Vorsteuerabzugs seit dem 1. April 1999 nicht mehr steuermindernd geltend gemacht werden. Dies gilt sowohl für die tatsächlich nachgewiesenen Reisekosten, wie auch für den pauschalierten Reisekostenersatz.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband, DEHOGA, hatte schon im Gesetzgebungsverfahren heftig gegen die Beschränkung des Vorsteuerabzugs protestiert und auf einen Verstoß gegen bindendes europäisches Recht hingewiesen.



Jetzt kommt die ganze Tragweite der umstrittenen Entscheidung ans Licht: Auch die Europäische Kommission hat auf eine vom DEHOGA initiierte Parlamentarische Anfrage Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beschränkung des Vorsteuerabzugs angemeldet.



Der zuständige Kommissar Frits Bolkestein machte im Namen der Europäischen Kommission deutlich: „Die in jüngster Zeit von Deutschland erlassenen Maßnahmen lassen Zweifel aufkommen, ob sie mit Artikel 17 der

6. Mehrwertsteuerrichtlinie der EU vereinbar sind."



„Die deutsche Bundesregierung scheint in dieser Richtung keinerlei Problembewusstsein zu haben," kommentiert Dr. Erich Kaub, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, die Verlautbarung der Kommission. Erst kürzlich hatte die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks, eine Anfrage aus der Mitte des Deutschen Bundestages als nicht stichhaltig abgetan.



„Nach der völlig lebensfremden Auffassung der Bundesregierung dient die Verpflegung und Unterbringung auf Dienst- oder Geschäftsreisen vorrangig der Befriedigung persönlicher Bedürfnisse," wundert sich Dr. Kaub. „Die Bundesregierung hat nichts verstanden - weder in wirtschaftlicher noch in rechtlicher Sicht!"



Schon während des Gesetzgebungsverfahrens haben namhafte Rechtsexperten vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages auf die Rechtswidrigkeit der Maßnahme hingewiesen. Der DEHOGA erinnert die Bundesregierung nun erneut an das bestehende Unrecht und fordert, geschäftlich veranlasste Reisekosten genauso wie alle sonstigen Betriebsausgaben zu behandeln und dem Vorsteuerabzug zugänglich zu machen.



Pressekontakt:

Annette Heinemann, Pressesprecherin

Telefon: (02 28) 82 00 8-49



Quelle: DEHOGA





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