Pressemitteilung | (DFHV) Deutscher Fruchthandelsverband e.V.

EU-Harmonisierung der Rückstands-Höchstmengen war überfällig

(Bonn) - „Die EU-weite Harmonisierung der Rückstands-Höchstgehalte, die am 1. September 2008 in Kraft tritt, war lange überfällig. Das hohe Schutzniveau der Verbraucher bleibt unverändert bestehen. Alle jetzt harmonisierten Wirkstoffe sind durch Fachwissenschaftler noch einmal überprüft und einer Sicherheitsbewertung nach aktuellsten Kriterien unterzogen worden. Man kann daher sagen, dass sich das Sicherheitsniveau durch die Harmonisierung sogar noch erhöht. Erzeuger und Handelsunternehmen profitieren ebenfalls, weil die Neuregelung endlich Rechtssicherheit und Transparenz innerhalb der EU herbeiführt.“ Dies erklärte .Dr. Andreas Brügger, Geschäftsführer des Deutschen Fruchthandelsverbandes e.V. (DFHV).

Bislang galt in allen Mitgliedstaaten der EU ein eigenes Rückstandsrecht; Brüssel konnte Harmonisierungen nur indirekt durch Richtlinien vorantreiben, die von den Mitgliedstaaten jeweils erst in nationales Recht umgesetzt werden mussten. Dass dies Stückwerk bleiben musste, ist verständlich.

So ist zu erklären, dass schon in Deutschland und Österreich häufig für dieselben Wirkstoffe völlig unterschiedliche Höchstmengen galten. Für Wirkstoffe, deren Einsatz im Erzeugerland völlig legal und sachgerecht war, wurden in den Vermarktungsländern entsprechende Höchstmengen häufig nur schleppend oder gar nicht festgesetzt; in Deutschland wurden derartige Regelungslücken dann mehr schlecht als recht durch ein kaum noch überschaubares System von Allgemeinverfügungen, Beurteilungsempfehlungen und Sondergenehmigungen überbrückt; ein sowohl für den Verbraucher als auch für Behörden und Handel auf Dauer unhaltbarer Zustand. „Es kann doch nicht sein, dass ein Apfel, der in Italien ordnungsgemäß angebaut wurde, in Österreich ohne weiteres verkauft werden darf, in Deutschland aber nicht. Effektiver Verbraucherschutz setzt voraus, dass die gesetzlichen Regelungen transparent sind und auch in der Praxis angewandt werden können.“ (Brügger)

„Einige angebliche Verbraucherschutzorganisationen behaupten, dass nach der Harmonisierung für viele Wirkstoffe plötzlich viel höhere Höchstmengen gelten und dass dadurch die Verbraucher schlechter gestellt würden als unter der bisherigen Regelung. Dies ist definitiv falsch“, so Dr. Brügger. Wenn man alte und neue Höchstgehalte korrekt gegenüberstelle und dabei alle bisher geltenden Rechtsnormen berücksichtige, seien die Änderungen minimal; in vielen Fällen führe die Harmonisierung sogar zu einer Absenkung der Höchstmengen.

Der Sicherheitsgedanke habe bei der Festsetzung von Höchstmengen nach wie vor höchste Priorität. Grundsätzlich gilt, dass Rückstands-Höchstmengen stets so festgesetzt werden, dass auch eine hundertfache Überschreitung noch gesundheitlich unbedenklich wäre. Bei vielen Stoffen sei dieser Sicherheitsbereich sogar noch größer. „Stellen Sie sich vor, Sie müssen auf der Autobahn einen Sicherheitsabstand von 100 Metern zu Ihrem Vordermann einhalten,“ erklärt Dr. Brügger. „Nach den Vorsorgekriterien des Rückstandsrechts müssten Sie den hundertfachen Wert, also mindestens 10 Kilometer, als Mindestabstand ansetzen.“ Dies belege eindeutig, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auch nach der Harmonisierung unbesorgt zu frischem Obst und Gemüse greifen könnten – nicht zuletzt im Interesse ihrer Gesundheit.

Quelle und Kontaktadresse:
DFHV Deutscher Fruchthandelsverband e.V. Dr. Andreas Brügger, Geschäftsführer Schedestr. 11, 53113 Bonn Telefon: (0228) 911450, Telefax: (0228) 9114545

(el)

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