Pressemitteilung | DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V.

E-Evidenz-Verordnung: Familienunternehmer warnen vor gläsernem Unternehmer / Reinhold von Eben-Worlée: "EU-Entwurf gefährdet Datensouveränität des Mittelstands."

(Berlin) - Strafverfolgungsbehörden aus EU-Staaten und den USA sollen künftig im Verdachtsfall sensibelste Daten bei europäischen Cloud-Anbietern abfragen und weiterverarbeiten dürfen. Mit der sogenannten "Herausgabe- und Sicherungsanordnung für elektronische Beweismittel in Strafsachen" soll dies ohne explizite Einbeziehung der deutschen Justiz und deren Prüfung auf Rechtmäßigkeit geschehen. Daten mittelständischer Unternehmen wären damit nicht einmal mehr in deutschen Clouds sicher. Noch kann das EU-Parlament im Entwurf der E-Evidenz-Verordnung (COM(2018)225) wesentliche Verbesserungen bewirken.

Reinhold von Eben-Worlée, Präsident der FAMILIENUNTERNEHMER:
"Wir begrüßen das Vorhaben der EU-Kommission, die grenzüberschreitende Sicherstellung und Beschlagnahme von elektronischen Beweismitteln zu vereinfachen und zu harmonisieren. Diese Herausgabeanordnung aber schießt weit über das Ziel hinaus. Sie gefährdet die Datensouveränität des Mittelstands. Datensouveränität und Rechtsschutz dürfen als hohe Güter nicht leichtfertig aufgegeben werden.

Gerät aber ein deutsches Unternehmen in den USA zu Recht oder zu Unrecht ins Visier der US-Justiz, könnte diese künftig per Verordnung - ohne ausdrückliche Einbindung und Kontrolle durch deutsche Behörden - geheime, sensible und persönliche Daten sogar aus europäischen oder deutschen Clouds abfragen und weiterverarbeiten. Nicht einmal eine Klagemöglichkeit in Deutschland haben Unternehmen dagegen.

Mit seiner geplanten Ausdehnung auf die USA torpediert der Verordnungsentwurf geradezu die vom Bundeswirtschaftsminister angestrebte europäische Cloud (Gaia-X): Dabei soll dieses Projekt aus der Mittelstandsstrategie Altmaiers den deutschen Unternehmen eigentlich helfen, die Kontrolle über ihre Schlüsseltechnologien zu behalten. Die Verhandlungen über die Ausweitung der E-Evidence-Verordnung auf die USA sind unbedingt zu überdenken."

Dr. Thomas May, Mitglied der wirtschaftsrechtlichen Kommission der FAMILIENUNTERNEHMER:
"Es ist für den deutschen Mittelstand brandgefährlich, was da auf uns zu rollt. Die Verordnung basiert auf dem Irrtum, in allen Ländern herrsche ein Schutz der Grundrechte wie in Deutschland. Dem ist leider nicht so. Der Entwurf öffnet Missbrauch Tür und Tor und könnte für einen Ausverkauf deutscher Unternehmensinteressen sorgen.

Schon bei schwachem Anfangsverdacht - selbst wenn die unterstellte Handlung in Deutschland gar nicht strafbar ist - könnten mit dieser Verordnung ausländische Behörden von deutschen Cloud-Anbietern kurzfristig die Herausgabe von Daten, E-Mails, Dokumenten oder Bildern verlangen.

Der geplante Umfang an Zugriffsmöglichkeiten durch diese Verordnung steht in krassem Gegensatz zu der Sorgfalt, mit der sich die Kommission und der EUGH um den Schutz unserer Daten im Zusammenhang mit Safe Harbor und Privacy Shield bemüht haben und weiterhin bemühen."

Quelle und Kontaktadresse:
DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. Birte Siedenburg, Pressesprecherin Charlottenstr. 24, 10117 Berlin Telefon: (030) 300650, Fax: (030) 30065390

(df)

NEWS TEILEN: