Pressemitteilung | Bundesverband Deutsche Startups e.V.

#Digital-Service-Tax schadet europäischer #Digital-Wirtschaft / #Startup-Verband legt Stellungnahme zur Digital Service Tax vor

(Berlin) - Während das Ziel einer gerechten Steuerumgebung in Europa selbstverständlich nachvollziehbar ist, stellt die Absicht zur Belastung der Umsätze, wie sie in den Plänen für eine Übergangssteuer vorgesehen ist, erhebliche Wachstums- und Entwicklungshemmnisse für deutsche Startups und Scaleups dar. So hat die vorgeschlagene Übergangssteuer, trotz des Ausnahmerahmens für kleine und mittelständische Unternehmen, das Potential den Innovationsstandort Deutschland nachhaltig zu schwächen.

Besonders die Geschäftsmodelle junger Startups, die häufig selbst auf die Nutzung der Angebote großer Plattformanbieter, bspw. zu Marketing- oder Vertriebszwecken, angewiesen sind, reagieren empfindlich auf Veränderungen am Markt. Aktuelle Studien belegen, dass die Belastungen für Plattformbetreiber an die Kunden weitergereicht würden, so dass auch Startups mit steigenden Ausgaben rechnen müssten.

Zudem würde die Besteuerung von Unternehmensumsätzen das Investitionsklima im Startup-Ökosystem verschlechtern: Einnahmen fließen hier zu großen Teilen zurück in Forschung und Entwicklung. Selbst bei hohen Umsätzen werden aufgrund dieser Investitionen in das Wachstum keine Gewinne erzielt. Die neue Besteuerung würde ein Hemmnis für Innovationen und Wachstum darstellen, Kapitalgeber verunsichern und das Investitionsklima in Europa verschlechtern. Der Startup-Verband fordert die Bundesregierung daher auf, sich unabhängig von einer Lösung auf OECD-Level auch langfristig gegen die Pläne für eine Übergangssteuer einzusetzen.

Florian Nöll, Vorsitzender des Startup-Verbandes: "Allzu oft beobachten wir in den letzten Jahren, dass Brüssel mit neuen Gesetzesvorschläge auf Unternehmen abzielt, denen eine zu große Marktmacht attestiert wird. Dabei verliert die Kommission aber zum wiederholten Male aus den Augen, dass ihre Maßnahmen genau diese erheblich treffen. Die Übergangssteuer würde durch die Weitergabe der Belastungen an die Kunden von Plattformen zu stärkeren Belastungen führen. Daneben widerspricht die Umsatzbesteuerung dem Wachstumsgedanken von Startups. Die Folge ist eine Schwächung des Investitionsklimas und das Ziel eines starken europäischen Innovationsstandorts damit konterkariert. Die Europäische Union würde gut daran tun, die Pläne für eine Übergangssteuer in ihrer derzeitigen Form ad acta zu legen und in Zukunft potenzielle Auswirkungen für Startups endlich stärker zu berücksichtigen. Von der Bundesregierung wünschen wir uns, dass sie hierzu von ihren Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch macht."

Hier können Sie die Stellungnahme des Startup-Verbandes herunterladen: http://bit.ly/2FELxaP


Über den Startup-Verband
Der Bundesverband Deutsche Startups e.V. wurde im September 2012 in Berlin gegründet. Der Verein ist der Repräsentant und die Stimme der Startups in Deutschland. Er erläutert und vertritt die Interessen, Standpunkte und Belange von Startup-Unternehmen gegenüber Gesetzgebung, Verwaltung und Öffentlichkeit. Er wirbt für innovatives Unternehmertum und trägt die Startup-Mentalität in die Gesellschaft. Der Verein versteht sich als Netzwerk der Startups in Deutschland.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutsche Startups e.V. Paul Wolter, Leiter Politik und Kommunikation Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin Telefon: (030) 60989591-0, Fax: (030) 6098959-19

(wl)

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