Pressemitteilung | (ABVP) Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. - Bundesgeschäftsstelle

Die eigenen Versicherten als Geiseln nehmen

(Hannover) - Das, was die Krankenkassen oft den Leistungserbringern vorwerfen, praktiziert die AOK Hamburg in diesen Tagen: Sie benutzt ihre Versicherten, um ihre Vertragsvorstellungen gegen rund 100 private Pflegedienste durchzusetzen.

Dazu erklärt der ABVP:

Es wäre ein Leichtes gewesen, sich für die Zeit der gerichtlichen Klärung des Streites zwischen der AOK Hamburg und uns auf eine Übergangsregelung zu einigen, damit in der täglich notwendigen Versorgung keine Unruhe, Unsicherheit und Unverständnis bei Patienten und Angehörigen entstehen. Der ABVP wäre dazu bereit gewesen. Dies schließe das Angebot ein, am Verhandlungstisch weiter nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen.

Heiner Schülke, Sprecher des ABVP-Vorstandes: „Statt dessen setzt die AOK die Vertragsinhalte, die sie mit einigen Verbänden vereinbart hat, als absolute Norm und verweigert den anderen Verbänden Verhandlungen. Dies widerspricht eindeutig der gesetzlichen Regelung.“

Darüber hinaus desinformiere die Kasse ihre Versicherten über die Rechtslage. Die Kasse verlange von den Versicherten, daß sie „...sich möglichst bald, spätestens bis zum 28.02.2001 einen neuen Pflegedienst auswählen“, wenn dieser nicht den AOK-Vertrag unterzeichnet hätte. Auch dies sei rechtswidrig.
Schülke: „Tatsache ist, daß die Versicherten das Recht haben, einen Pflegedienst ihres Vertrauens auszuwählen. Die AOK hat kein Recht, für ihre Versicherten diese Auswahl zu treffen. Die Kasse stellt sich – wieder einmal – über ihre Versicherten.“

Der ABVP fordere die Rechtsaufsicht auf, die AOK zu einer Rückkehr an den Verhandlungstisch zu bewegen und notfalls zu zwingen.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. Roscherstr. 13 A 30161 Hannover Telefon: 0511/338980 Telefax: 0511/3389898

Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands

NEWS TEILEN: