Pressemitteilung | Deutscher Caritasverband e.V. - Berliner Büro

"Die Spielregeln der Corona-Warn-App müssen klar sein, das geschieht am besten über ein Gesetz"

(Berlin) - Die geplante Einführung einer Corona-Warn-App durch die Bundesregierung kommentiert Caritas-Präsident Peter Neher wie folgt:
"Die Caritas unterstützt das Prinzip einer freiwilligen Corona-Warn-App. Die Rückverfolgung der Infektionsketten kann helfen, eine zweite Infektionswelle vorzubeugen - das ist umso wichtiger, wenn Kontaktbeschränkungen in allen Bereichen des Lebens nun gelockert werden.

Vertrauen in die App ist die wichtigste Voraussetzung für ihren Erfolg: Nur wenn sie von vielen Menschen akzeptiert, verstanden und korrekt genutzt wird, kann die Warn-App ihre präventive Wirkung entfalten. Es dürfen keine Nachteile - auch nicht durch die Hintertür- entstehen, wenn die App nicht installiert wird. Die Reaktion auf Nachrichten, die die App schickt, darf zudem nicht zur Pflicht gemacht werden. Die Spielregeln zwischen Bürgerinnen und Bürger, Gesundheitsamt, RKI, Apple und Google und nicht zu vergessen den Eigentümern der Handys, wo es sich um Diensthandys handelt, müssen klar und abgesichert sein. Die Frage, welche Apps auf dem Diensthandy heruntergeladen werden dürfen, berührt unmittelbar das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Klärung dieser Fragen geschieht am besten über ein Gesetz.

Die Bundesregierung plant dennoch und trotz wiederholter Hinweise bislang kein Einführungsgesetz für die Warn-App. So bleiben wichtige Fragen, die sich zum Beispiel den 25.000 Einrichtungen und Diensten der Caritas als Arbeitgeber stellen, unbeantwortet. Wie ist zum Beispiel arbeitsrechtlich die Zeit geregelt, in der sich jemand nach einem Hinweis von der App in freiwillige Quarantäne begibt? Auch muss die Nutzung der App durch Kinder und Jugendliche gestaltet werden.

Der Deutsche Caritasverband setzt sich weiter mit Nachdruck dafür ein, die App auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Parallel zur technischen Weiterentwicklung der App sollte unverzüglich das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden.”

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Caritasverband e.V. - Berliner Büro Pressestelle Reinhardtstr. 13, 10117 Berlin Telefon: (030) 2844476, Fax: (030) 28444788

(ds)

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