Pressemitteilung | Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (MIRO) - Geschäftsstelle Berlin

Deutschland schießt mit der Grundwasserverordnung über das EU-Ziel weit hinaus!

(Köln) - In Deutschland findet derzeit der Umsetzungsprozess der Grundwasserrahmenrichtlinie statt. Die EU-Mitgliedsstaaten waren bereits bis Januar 2009 aufgefordert, die europäischen Vorgaben in ihre nationale Gesetzgebung umzusetzen.

Die Mitgliedsstaaten sahen bereits bei der Verabschiedung der Richtlinie im Jahr 2006 die Notwendigkeit, ein einheitliches Niveau des Grundwassers zu schaffen. Dafür sollten Schwellenwerte festgelegt und auf Grundlage eines gemeinsamen Konzepts Bewertungsmethoden entwickelt werden, um den guten chemischen Zustand von Grundwasserkörpern zu ermitteln.

Der Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (MIRO) begrüßt ausdrücklich das Ziel der Grundwasserrahmenrichtlinie, das Grundwasser vor Verschlechterungen und vor chemischer Verschmutzung schützen zu wollen, damit diese wertvolle natürliche Ressource erhalten bleibt.

Prof. Ulrich Hahn, Hauptgeschäftsführer MIRO, dazu:

"Das Grundwasser in Deutschland ist sauber und bleibt sauber! Aber: Der deutsche Gesetzgeber sieht einmal mehr eine deutliche Verschärfung vor, nämlich anstatt der europäisch verpflichteten 9 Parameter für die Beurteilung des Grundwassers dann hier bei uns 46. Es ist zwar richtig und gut, dass jeder Mitgliedsstaat weitere Parameter für eine Beurteilung heranziehen kann, jedoch vermissen wir hier Augenmaß und Weitblick. Die Praxis in unseren Betrieben zeigt, dass auch ohne verrechtlichte Schwellenwerte der gute chemische Zustand erreicht wird.

Die zuständigen Behörden der Länder setzen sich immer schon für den guten Zustand des Grundwassers ein. Eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie ist der zwingend notwendige Schritt, damit für den Standort Deutschland kein Wettbewerbsnachteil entsteht."

Ein weiterer Punkt ist, dass gesetzlich festgeschriebene Schwellenwerte Ausstrahlungswirkung auf andere Gesetzgebungsakte haben. So ist derzeit nicht absehbar, wie die Grundwasserverordnung sich auf eine künftige Ersatzbaustoffverordnung bzw. novellierte Bundesbodenschutzverordnung auswirkt.

Prof. Ulrich Hahn weiter:

"Eine Folgenabschätzung zur Grundwasserverordnung ist unterblieben. Wir wissen nicht, welche Auswirkungen und Folgen diese Verordnung für unsere Unternehmen künftig hat. Eine einheitliche Betrachtung der Grundwasserverordnung, Ersatzbaustoffverordnung und Bundesbodenschutzverordnung hätte seinerzeit zeitgleich erfolgen müssen, um eine inhaltliche Übereinstimmung zu gewährleisten. Der Gesetzgeber steht in der Pflicht, die bewährte Praxis aufzugreifen und umzusetzen."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (MIRO) Pressestelle Annastr. 67-71, 50968 Köln Telefon: (0221) 934674-60, Telefax: (0221) 934674-64

(el)

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