Pressemitteilung | Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Deutsches Kinderhilfswerk: Kinderrechte auch im kommunalen Verwaltungshandeln durchsetzen

(Berlin) - Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die StĂ€dte und Gemeinden in Deutschland zur strengeren Beachtung der Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention auf. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation ist es zwingend die Aufgabe der Kommunen, selbststĂ€ndig Richtlinien und Prozesse zu entwickeln, um die UN-Kinderrechtskonvention einzuhalten. Auch die Kommunalaufsichten mĂŒssen die Kinderrechte endlich in den Fokus nehmen, indem sie kommunale Fortbildungen anregen, Handlungsempfehlungen fĂŒr Kommunen entwerfen und letztendlich VerstĂ¶ĂŸe gegen kinderrechtswidriges Handeln ahnden.

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstelltes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention in verschiedensten Bereichen des kommunalen Handelns angewandt werden mĂŒssen. Die Umsetzung der Konvention ist somit eine kommunale Querschnittsaufgabe und das gesamte Personal muss ressortĂŒbergreifend entsprechend geschult und informiert werden. Dazu empfiehlt das Gutachten zudem die Einrichtung einer koordinierenden Stelle in jeder kommunalen Gebietskörperschaft, die Wissen bĂŒndelt und als Ansprechpartner sowohl fĂŒr die kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch fĂŒr die Kinder und Jugendlichen selbst dienen kann.

"Die Interessen von Kindern mĂŒssen stĂ€rker im alltĂ€glichen Verwaltungshandeln berĂŒcksichtigt werden. Deshalb sollten betroffene Kinder und Jugendliche direkt in Verwaltungsentscheidungen einbezogen werden. Hier muss man systematisch prĂŒfen, inwiefern die Interessen der Kinder betroffen sind und wie diese Interessen im Verwaltungsverfahren vertreten werden, beispielsweise durch speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen oder auch durch Kinder- und JugendbeirĂ€te oder -parlamente. Wir fordern zudem die Kommunalaufsichten dazu auf, bei VerstĂ¶ĂŸen gegen Kinderrechte gegen die kommunalen Gebietskörperschaften vorzugehen. Dazu haben die Kommunalaufsichten die rechtlichen Mittel", betont Anne LĂŒtkes, VizeprĂ€sidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Gutachten "Kinderrechte im kommunalen Verwaltungshandeln" wurde im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes von Dr. Philipp B. Donath von der Goethe-UniversitĂ€t in Frankfurt am Main erstellt. Es geht insbesondere der Frage nach, welche Rechtsfolgen und welche Verpflichtungen sich aus Artikel 3 (Vorrang des Kindeswohls) und Artikel 12 (Recht auf Beteiligung) der UN-Kinderrechtskonvention fĂŒr das kommunale Verwaltungshandeln ergeben. Es kann unter www.dkhw.de/kinderrechte-verwaltungshandeln heruntergeladen werden. Die Erstellung des Gutachtens erfolgte im Rahmen eines Projekts der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates fĂŒr die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) und wird gefördert durch das Bundesministerium fĂŒr Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Kinderhilfswerk e.V. Pressestelle Leipziger Str. 116-118, 10117 Berlin Telefon: (030) 3086930, Fax: (030) 2795634

(df)

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