Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

Deutscher Süßkirschenanbau steht vor dem Aus

(Mainz) - Wie bei vielen Obst- und Gemüsekulturen fehlt zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege die Zulassung eines wirksamen Pflanzenschutzmittels, da seit dem 1. Juli 2001 in Deutschland die Übergangsfrist zur Harmonisierung der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung ausgelaufen ist. Aus diesem aktuellen Anlass überreichte Gerhard Kneib, Präsident der Fachgruppe Obst und Gemüse im BWV, und Ernst-Ludwig Abel, Vorsitzender der VOG Ingelheim, Minister Bauckhage die letzten Süßkirschen, die nicht von Maden durchsetzt sind. Solange es kein wirksames Pflanzenschutzmittel wie das Standardprodukt „Lebaycid“ gibt, sei für die Obstbauern das Thema "Kirschfruchtfliegenbekämpfung" gleich bedrohlich wie die Diskussion über die Zulassung von "Lebaycid" mit dem Wirkstoff " Fenthion", so Kneib.

Seit 1. Juli diesen Jahres ist der Einsatz von "Lebaycid" verboten. Somit geht ein fast 40-jähriger Einsatz dieses Mittels zu Ende und es steht keine adäquate Alternative zur Verfügung. In all diesen Einsatzjahren ist es nie zu Problemen gekommen. In anderen EU-Ländern erfolgt die Bekämpfung in erster Linie mit dem Wirkstoff "Dimethoat". Im Gegensatz zum Ausland muss in Deutschland eine Wartezeit von 21 Tagen für "Dimethoat" eingehalten werden, im Ausland betrifft diese dagegen 8 Tage. Damit ist die deutsche Regelung in der Praxis nicht anwendbar. „ Die ist ein Beispiel von vielen, welches zeigt, dass für den deutschen Obstbau Wettbewerbsverzerrungen und fehlende Harmonisierung beim Pflanzenschutz ein zentrales Thema ist“, erklärt Präsident Kneib.

Die Kirschfruchtfliege tritt jährlich mit unterschiedlich starkem Befall auf und muss regelmäßig bekämpft werden. Es geht in Deutschland um den Erhalt des deutschen Süßkirschenanbaus, der auf ca. 6.000 ha anzutreffen ist. Mit 30.000 t Süßkirschen im Marktobstbau ist die Süßkirschenproduktion für viele Betriebe ein wichtiges Standbein.

In vielen Regionen sind die imposanten Süßkirschbäume landschaftsprägend. Laut Handelsklassenverordnung dürfen in der Klasse Extra maximal 2 Prozent der Früchte vermadet sein, doch in der Realität weist der Lebensmittelhandel Kirschen mit dem geringsten Befall zurück. Wenn sich an der Zulassungssituation nichts ändert, werden ab nächstem Jahr kaum noch deutsche Süßkirschen zu kaufen sein. Dafür können die Verbraucher Kirschen aus der Türkei, Frankreich und Italien kaufen, die mit Insektiziden behandelt worden sind, deren Anwendung in Deutschland verboten ist. „Das ist falsch verstandener Verbraucherschutz und falsch verstandener Umweltschutz“, so Kneib.

Präsident Kneib appellierte an Minister Bauckhage, dass die deutschen Obst- und Gemüsebauern auch nach dem 01.07.2001 legal produzieren können müssen und wollen und bat um Unterstützung in dieser Angelegenheit.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. An der Brunnenstube 33-35 55120 Mainz Telefon: 06131/62050 Telefax: 06131/620544

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