Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Deutscher Steuerberaterverband fordert Nachweis der geschätzten Umsatzsteuerausfälle

(Berlin) - „Eine genaue und stichhaltige Quantifizierung der möglichen Steuerausfälle ist notwendige Voraussetzung, um die geplanten Maßnahmen zur Bekämpfung des Steuerbetruges einzuschätzen“, so der Präsident DStV, Jürgen Pinne zum Entwurf des vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzes am 27. September 2001 in Berlin.

Nach Informationen des Verbandes basieren die vom BMF geschätzten Steuerausfälle bei der Umsatzsteuer von ca. 20 Milliarden DM wiederum auf einer Schätzung anhand französischer Verhältnisse, nach der rund 8 % des Gesamtumsatzsteueraufkommens jährlich durch Betrugsfälle verloren gehen.

Für Pinne ist der Gesetzentwurf in mehreren Punkten nachbesserungsbedürftig. In seiner Stellungnahme vom 26. September 2001 (www.dstv.de) an die Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, Christine Scheel kritisiert der Verband vor allem, dass die Auszahlung des Vorsteuerguthabens von Sicherheitsleistungen des Unternehmers abhängig gemacht wird, eine Allgemeine Nachschau eingeführt werden soll, und ein neuer Haftungstatbestand für schuldhaft nicht abgeführte Steuern geschaffen wird.

„Systematische Schwächen eines Gesetzes und Defizite des Staates beim Vollzug dürfen nicht zu Lasten der Steuerehrlichen angegangen werden. Steuerberater sind für die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges, fordern den Staat aber auf, seine bestehenden rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen“, so Jürgen Pinne.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstraße 10 10179 Berlin Telefon: 030/278762 Telefax: 030/27876799

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