Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Deutscher Steuerberaterverband e. V. fordert Nachbesserungen zum Steuersenkungsgesetz rückwirkend für 1999

(Bonn) - „Korrekturen von gesetzlichen Fehlleistungen müssen rückwirkend in Kraft treten“, so StB/vBP Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberater-verbandes e. V. (DStV), Bonn.

Das derzeitige Gesetzgebungsverfahren zum Steuersenkungsergänzungs-gesetz hat der DStV in seiner heutigen Eingabe an den Finanzausschuss des Bundesrates zum Anlass genommen, seine Position deutlich zu ma-chen. So fordert der Verband unter anderem, dass die Wiedereinführung des halben Durchschnittssteuersatzes für Gewinne aus Betriebsveräußerun-gen und die Wiedereinführung des Mitunternehmerlasses zur steuerneutra-len Umstrukturierung von Unternehmen rückwirkend zum 01. Januar 1999 realisiert werden und den Steuerpflichtigen keine Nachteile entstehen.

Die erst für 2001 geplante Wiedereinführung beider Regelungen führt zu einer nicht zu vertretenden Ungleichbehandlung zu Lasten der Unternehmer, die in den Jahren 1999 und 2000 ihren Betrieb veräußert bzw. entsprechen-de Umstrukturierungsmaßnahmen durchgeführt haben.

„Was als falsch erkannt worden ist, darf auch nicht gesetzliche Wirklichkeit werden“, so Jürgen Pinne abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Bertha-von-Suttner-Platz 6, 53111 Bonn Telefon: 0228/985940 Telefax: 0228/9859420

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