Pressemitteilung | (DFHV) Deutscher Fruchthandelsverband e.V.

Deutscher Fruchthandelsverband e.V.: DFHV-Verhaltenskodex zur Berücksichtigung von Sozialstandards

(Bonn) - In immer stärkerem Maße fordern Verbraucher und Organisationen auch bei Anbau und Ernte von Obst und Gemüse die Einhaltung sozialer Mindeststandards. Der Deutsche Fruchthandelsverband (DFHV), die Interessenvertretung von Unternehmen aus allen Handelsbereichen des Obst- und Gemüsesektors in Deutschland, unterstützt derartige Mindeststandards. „Nicht nur für Verbraucher, sondern auch für die Branche werden Sozialstandards immer wichtiger“, erklärte der Präsident des DFHV, Fred Wahnsiedler. Aus diesem Grunde hat der DFHV einen eigenen Verhaltenskodex entwickelt und seinen Mitgliedern empfohlen, in den Verträgen mit Lieferanten den DFHV-Verhaltenskodex anzuwenden.

Der DFHV-Verhaltenskodex enthält u.a. ein Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit oder Diskriminierung. Arbeitnehmer müssen das Recht haben, sich zu organisieren und ihre Arbeitszeiten müssen dem geltenden Recht bzw. dem Mindeststandard entsprechen. Arbeitsplätze müssen die international anerkannten Gesundheits- und Sicherheitsstandards erfüllen. Das gilt auch und vor allem beim eventuellen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.

„Viele unserer Betriebe haben bereits jetzt entsprechende Vereinbarungen mit ihren Lieferanten getroffen. So erfüllen rund 90% aller Lieferanten zum Beispiel die Anforderungen von GLOBALGAP, einem weltweit tätigen Zertifizierungssystem.“ (Wahnsiedler). Der jetzt vorgelegte Verhaltenskodex gehe allerdings an einigen Stellen über die Anforderungen von GLOBALGAP hinaus, etwa im Bereich der Anforderungen an die Arbeitsplätze und die Arbeitnehmerrechte.

Quelle und Kontaktadresse:
DFHV Deutscher Fruchthandelsverband e.V. Dr. Andreas Brügger, Geschäftsführer Schedestr. 11, 53113 Bonn Telefon: (0228) 911450, Telefax: (0228) 9114545

(tr)

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