Pressemitteilung | Deutscher Tourismusverband e.V. (DTV)

Das Rückgrat des Deutschlandtourismus retten / Maßnahmen für Klein- und Mittelstand auf den Weg bringen

(Berlin) - In beeindruckender Geschwindigkeit bringen Bund und Länder aktuell Hilfsmaßnahmen und Unterstützungsleistungen für die deutsche Wirtschaft auf den Weg. Neben den Rettungskrediten für alle Unternehmensgrößen konzentriert sich die Bundesregierung bei den nicht rückzahlbaren Zuschüssen bisher ausschließlich auf Kleinstunternehmen und Soloselbständige.

"Bisher offen bleibt aber das Rettungspaket mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen für das Rückgrat des Deutschlandtourismus, den Klein- und Mittelstand mit mehr als 10 Beschäftigten. Eigentlich alle Bundesländer haben das erkannt und bieten solche Hilfen bereits an. Jetzt muss auch der Bund handeln und die Landesprogramme flankieren", plädiert daher Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbands (DTV), ausdrücklich an die politischen Entscheidungsträger.

Der DTV hat bereits in der vergangenen Woche in seinem Forderungskatalog konkreter Maßnahmen zur Sicherung des Deutschlandtourismus ein Bundesprogramm mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen auch für Akteure mit 11 bis 249 Arbeitnehmern angemahnt. So sollen Liquiditätsengpässen entgegengewirkt und Arbeitsplätze erhalten werden. Diese Forderung wurde am 24. März 2020 an die Bundesregierung übermittelt.


Deutscher Tourismusverband
Seit 1902 setzt sich der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV) für eine erfolgreiche touristische Entwicklung in Deutschland ein. Als Dachverband kommunaler, regionaler und landesweiter Tourismusorganisationen vertritt der DTV die Interessen seiner rund 100 Mitglieder gegenüber Politik und Behörden, setzt Impulse, vernetzt Akteure miteinander und fördert einen zukunftsweisenden Qualitätstourismus im Reiseland Deutschland.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Tourismusverband e.V. (DTV) Markus Aspetzberger, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Schillstr. 9, 10785 Berlin Telefon: (030) 856 215-0, Fax: (030) 856 215-119

(ds)

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