Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

DStV fordert vom Vermittlungsausschuss Verbesserungen für den Mittelstand

(Bonn) - Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. fordert den Vermittlungsausschuss auf, in seinen Beratungen am 15. Juni 2000 deutliche Nachbesserungen für den Mittelstand zu beschließen. Das bisher vorgelegte Reformpaket der Regierungskoalition berücksichtigt weder die Belastungen, die Personen- und Einzelunternehmen durch die bisherigen Reformvorhaben hinnehmen mussten, noch die besonderen wirtschaftlichen Erfordernisse von kleinen und mittleren Unternehmen, betont Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes. Die Schieflage bei der Behandlung von Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen ist durch Nachbesserungen in folgenden Bereichen zu beseitigen:

Besteuerung von Gewinnen aus der Betriebsveräußerung/-aufgabe:
Gewinne aus der Betriebsveräußerung/-aufgabe eines Personenunternehmens sind zu entlasten. Zum Beispiel könnte der Freibetrag nach § 16 EStG auf einen Wert zwischen 500.000 und 750.000 DM angehoben werden.

Wiedereinführung steuerneutraler Übertragungsmöglichkeiten von Wirtschaftsgütern:
Betriebliche Umstrukturierungsmaßnahmen müssen durch Wiedereinführung des Mitunternehmererlasses steuerlich sinnvoll flankiert werden.

Deutliche Abflachung der Progression und Senkung des Steuersatzes:
Der Steuertarif muss insgesamt spürbar gesenkt werden. Der Spitzensteuersatz ist dazu auf 40 % festzuschreiben und darf erst bei einem zu versteuernden Einkommen von 110.000 DM greifen.

Quelle und Kontaktadresse:
DStV, Bertha-von-Suttner-Platz 6, 53111 Bonn, Tel.: (02 28) 9 85 94-0, Fax: (02 28) 9 85 94-20

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