Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

DStV begrüßt den Verzicht auf eine Erbschaftsteuererhöhung

(Berlin) - „Eine Neubewertung des Grundbesitzes darf ausschließlich aufkommensneutral zur Sicherstellung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durchgeführt werden. Sie darf nicht zur Haushaltssanierung missbraucht werden“, so Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes e. V., am 13. Mai 2001 in Frankfurt/Main.

Nachdem mehrere SPD-regierte Länder vermeintliche Ungerechtigkeiten bei der Grundbesitzbewertung gegenüber übrigen Vermögensgegenständen als Möglichkeit zur Haushaltssanierung entdeckt hatten, brachten sie einen Gesetzesentwurf zur Neubewertung von Grundbesitz in den Bundesrat ein. Der DStV begrüßt, dass von dieser Erbschaftsteuererhöhung Abstand genommen wurde. Die Neubewertung des Grundbesitzes sollte jedoch nicht verschoben werden, nur um sie dann nach den Bundestagswahlen wieder aufzugreifen. Unter Beachtung der Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sollte eine dauerhafte Regelung gefunden werden, die lediglich der Verwirklichung von Steuergerechtigkeit dient und nicht zur Kriegskasse der Bundesländer verkommt. Der DStV fordert, dass im Falle einer etwa notwendigen Höherbewertung von Grundbesitz die Freibeträge entsprechend erhöht werden.

Eine weitere Behinderung von Unternehmensübertragungen auf nachfolgende Generationen durch höhere Bewertung von Betriebsgrundstücken ist unbedingt zu vermeiden. Die Erbschaftsteuer ist kein geeignetes Instrument zur Sanierung der Länderhaushalte!

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstraße 10 10179 Berlin Telefon: 030/278762 Telefax: 030/27876799

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