Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

DStV begrüßt anhängiges Verfahren zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Betriebsveräußerungen

(Berlin) - Der DStV begrüßt, dass das Unterlassen des Gesetzgebers, die Wiedereinführung des halben durchschnittlichen Steuersatzes bei der Veräußerung eines Unternehmens nicht rückwirkend auch für die Jahre 1999 und 2000 durchzuführen, jetzt einer gerichtlichen Kontrolle unterzogen wird. Diesbezüglich ist jetzt nämlich beim Finanzgericht Thüringen unter dem Aktenzeichen I 985/01 ein Verfahren anhängig. Das Einspruchsverfahren wurde mit dem vom DStV erarbeiteten Musterrechtsbehelf bestritten.

„Es ist unseres Erachtens mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, dass nur Unternehmer, die in den Jahren 1999 und 2000 ihren Betrieb verkauft oder aufgegeben haben, den Veräußerungs﷓ bzw. Aufgabegewinn ungemildert versteuern müssen", so StB/VBP Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes e. V. (DStV), Berlin. Trotz heftiger Kritik aller Sachverständiger wurde der halbe durchschnittliche Steuersatz mit . Wirkung ab 2001 wieder eingeführt.

Zunächst bleibt die gerichtliche Entscheidung abzuwarten; eine allgemeine Korrektur der Fehlleistung könnte allerdings in den laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts oder zum Steueränderungsgesetz 2001 erfolgen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstraße 10 10179 Berlin Telefon: 030/278762 Telefax: 030/27876799

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