Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

DStV begrüßt Mittelstandskomponente bei der Verabschiedung des Steuersenkungsgesetzes

(Bonn) - Als einen Sieg der Vernunft bewertet der Deutsche Steuerberaterverband die Zustimmung des Bundesrates zur Unternehmensteuerreform. Mit einem Vorlauf von sechs Monaten vor Inkrafttreten haben die Unternehmen und ihre steuerlichen Berater noch die Zeit, sich auf die anstehenden Neuerungen vorzubereiten, so StB/vBP Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes. Zudem ist die dringend erforderliche Mittelstandskomponente in das Reformvorhaben eingebracht worden.

Bereits im Vermittlungsverfahren waren die Wiedereinführung des Mitunternehmererlasses sowie die Beibehaltung der Ansparabschreibung beschlossen worden. Jetzt angekündigt sind zudem eine Senkung des Spitzensteuersatzes von 45% auf 42% im Jahr 2005 und die Wiedereinführung des halben Steuersatzes bei Veräußerungsgewinnen. Diese Nachbesserungen hatte der DStV bereits während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens vehement gefordert, um die befürchtete Schieflage bei der steuerlichen Behandlung von Kapitalgesellschaften und Personenunternehmern zu verhindern. Eine Argumentation, die jetzt zum Wohle der kleinen und mittleren Unternehmen Wirkung gezeigt hat. Der Verzicht auf die Einführung des Optionsmodells ist vor dem Hintergrund dieser Nachbesserungen ebenfalls zu begrüßen.

Quelle und Kontaktadresse:
DStV, Bertha-von-Suttner-Platz 6, 53111 Bonn, Tel.: (02 28) 9 85 94-0, Fax: (02 28) 9 85 94-20

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