Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

DStV appelliert an Bundesarbeitsminister Riester: Änderung des 630-Mark-Gesetzes durchführen

(Berlin) - Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. begrüßt die momentan diskutierten Gesetzesänderungen bei geringfügigen Beschäftigungen. DStV-Präsident Jürgen Pinne bat in Schreiben an den SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Uwe Jens und an den Vorsitzenden der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Rezzo Schlauch, sich weiterhin für die vorgeschlagenen Änderungen einzusetzen.

In einem weiteren Schreiben an den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, zeigte sich Jürgen Pinne erfreut über dessen Einlenken in der aktuellen Diskussion. Laut einem Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung überlege auch Riester, die Obergrenze bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen anzuheben.

Pinne wies darauf hin, dass der DStV sich seit langem mit den Problemen bei der geringfügigen Beschäftigung auseinandergesetzt habe. Der derzeitig maximal mögliche Stundenlohn liege bei der monatlichen Höchstgrenze von 630 DM und einer maximalen Wochenstundenzahl von 15 Stunden bei 10,50 DM. Damit würden in den meisten Fällen die tariflichen Stundenlöhne nicht eingehalten. Dies sei insbesondere unter dem Aspekt der Beitragspflicht für nicht gezahlte Entgeltbestandteile sehr problematisch.

DStV-Präsident Pinne bat den Minister in diesem Zusammenhang auch, sich mit den von der FDP- und der Unionsfraktion im Bundestag gestellten Anträgen, auch im Sozialversicherungsrecht das Zuflussprinzip einzuführen, auseinander zu setzen und eine Änderung herbeizuführen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstraße 10 10179 Berlin Telefon: 030/278762 Telefax: 030/27876799

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